Koalitionsvertrag

Pläne im Gesundheitsbereich

Berlin - 27.11.2013, 22:18 Uhr


Inzwischen ist der Koalitionsvertrag einer künftigen Großen Koalition veröffentlicht: Unter dem Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“ haben CDU, CSU und SPD die Vorhaben ihrer möglichen Zusammenarbeit zusammengefasst. Nicht alle Wünsche der einzelnen Arbeitsgruppen haben Einzug in das 185 Seiten lange Papier gehalten – in Bezug auf den Arzneimittelbereich bleibt es aber bei den bereits bekannten Plänen.

Festgehalten haben CDU, CSU und SPD an der Existenzgarantie der inhabergeführten Apotheke als Grundlage für die wohnortnahe Arzneimittelversorgung. So findet sich im Koalitionsvertrag der Passus: „Eine qualitativ hochwertige, sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erfordert freiberuflich tätige Apothekerinnen und Apotheker in inhabergeführten Apotheken. An dem bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbot wird festgehalten.“ Darüber hinaus haben sich die Parteien im Hinblick auf die Arzneimittelversorgung auf Folgendes geeinigt:

- Ende für gesamten Bestandsmarktaufruf (§ 35a Abs. 6 SGB V) – auch laufende Verfahren

- Wirkstoffe, die nach dem 1. Januar 2011 in den Markt eingeführt worden sind, werden bei Erstzulassung und Indikationsausweitung von dem Verfahren der Nutzenbewertung erfasst

- Klarstellung, dass der vereinbarte Erstattungsbetrag Grundlage für die Berechnung der Zu- und Abschläge in den Vertriebsstufen ist – die Ausweisung eines Listenpreises durch den pharmazeutischen Unternehmer bleibt davon unberührt

- Fortsetzung des seit 2009 geltenden Preismoratoriums, der Herstellerrabatt (§ 130a Abs. 1 SGB V) wird ab 2014 von sechs auf sieben Prozent erhöht – mit jährlicher Überprüfung, wobei der Rabatt sechs Prozent nicht unterschreiten darf

- beim Abschluss von Rabattverträgen müssen die Vertragspartner die Versorgungssicherheit gewährleisten, indem sie Maßnahmen gegen Lieferengpässe vereinbaren – insbesondere bei Impfstoffen

- GBA-Auftrag: Erarbeitung einer Substitutionsliste mit Medikamenten, die im Rahmen von Rabattverträgen nicht ausgetauscht werden dürfen

- Klarstellung, dass Voraussetzung für die Erstverschreibung von Arzneimitteln ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt sein muss – Online-Konsultationen reichen dafür nicht aus

- der Apothekennotdienst soll in eine regelhafte Kooperation zwischen Kassenärzten und Krankenhäusern zur Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung einbezogen werden

Im Hinblick auf die Finanzierung der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleibt es bei den von Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) in der vergangenen Woche verkündeten Ergebnissen. Andere Vorschläge zum Thema Gesundheit finden sich im Koalitionsvertrag dagegen nicht mehr. So sollten etwa die gesetzlichen Krankenkassen ursprünglich verpflichtet werden, deutlich mehr Geld in Präventionsleistungen zu stecken. Ein Präventionsgesetz soll auch laut dem Koalitionsvertrag im Jahr 2014 verabschiedet werden, konkrete Richtwerte (ab 2015 mindestens sieben Euro pro Versichertem, danach jährlich ein Euro mehr, bis zehn Euro erreicht sind) finden sich darin aber nicht mehr.

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Juliane Ziegler


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