Verzögerung von Fentanyl-Generika

Millionen-Geldbußen für Johnson & Johnson und Novartis

Berlin - 10.12.2013, 17:23 Uhr


Die Europäische Kommission hat gegen die Pharmaunternehmen Johnson & Johnson und Novartis Geldbußen in Höhe von rund 10,8 Millionen Euro bzw. 5,5 Millionen Euro verhängt. Grund: Im Juli 2005 hatten die niederländischen Tochtergesellschaften beider Unternehmen unter Verstoß gegen das EU-Kartellrecht vereinbart, die Markteinführung einer generischen Version des Schmerzmittels Fentanyl in den Niederlanden zu verzögern.

J&J habe Novartis dafür bezahlt, die Markteinführung des Generikums zu verzögern, erläutert der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia. Für ihn nicht nur ein kartellrechtliches, sondern auch ein moralisches Problem: „Die beiden Unternehmen haben Patienten, darunter krebskranke Menschen, in den Niederlanden auf skandalöse Weise eine billigere Version dieses Arzneimittels vorenthalten“. Almunias Hoffnung ist, dass der heutige Beschluss Pharmaunternehmen dazu veranlasse, „gründlich nachzudenken, bevor sie solche wettbewerbswidrigen Absprachen treffen, die Patienten und Steuerzahlern schaden.“

Fentanyl wurde ursprünglich von J&J entwickelt und seit den sechziger Jahren in unterschiedlichen Formen vermarktet. 2005 lief der für Fentanyl-Depotpflaster von J&J geltende Schutz in den Niederlanden aus. Die Novartis-Tochter Sandoz stand dort kurz vor der Markteinführung ihres generischen Fentanyl-Depotpflasters. Doch dann kam es anders: Statt mit dem Verkauf des Generikums zu beginnen, schloss Sandoz im Juli 2005 mit Janssen-Cilag, der niederländischen J&J-Tochter, eine „Vereinbarung über gemeinsame Verkaufsförderung“. Diese habe große Anreize für Sandoz enthalten, nicht in den Markt einzutreten, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Die Vereinbarung wurde im Dezember 2006 beendet, als die Markteinführung eines generischen Fentanyl-Pflasters durch ein Drittunternehmen unmittelbar bevorstand.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass mit dieser Vereinbarung unter Verstoß gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein wettbewerbswidriger Zweck verfolgt wurde.


Kirsten Sucker-Sket