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Blitz-Gesetzgebung
Bundesrat gibt grünes Licht für Preisstopp
Gestern erste Lesung im Bundestag, heute Vormittag Verabschiedung in 2. und 3. Lesung – und nun hat auch der Bundesrat seinen Teil geleistet: Das Preismoratorium für Arzneimittel ohne Festbetrag kann über den Jahreswechsel hinaus bestehen bleiben. Soeben entschied die Länderkammer, zu dem ihr kurzfristig vorgelegten Gesetzentwurf der Großen Koalition nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen.
So schnell geht es nur in den allergrößten Ausnahmefällen. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete gestern von zwei Gesetzen, die ebenfalls innerhalb von zwei Tagen verabschiedet wurden und in die sich das Blitz-Gesetz zum Preisstopp nun einreihen kann: Das Kontaktsperregesetz nach der Schleyer-Entführung 1977 und das Gesetz zum Euro-Rettungsschirm 2010.
Dass es vorliegend so schnell ging, lag zum einen an der Übersichtlichkeit und der beschränkten zeitlichen Wirkung der Gesetzesänderung. Nur ein Datum wurde in § 130a Abs. 3a SGB V ausgetauscht: Der 31. Dezember 2013 – bislang geplanter Termin für das Ende des Preisstopps – wird zum 31. März 2014. Dass auch über den April hinaus die Preise nicht in den Himmel schießen, soll ein weiteres Gesetz regeln, das den normalen Weg durch die Gesetzgebungsinstanzen geht. Zudem: Beide Oppositionsfraktionen, Grüne und Linke, unterstützten das Vorhaben von Schwarz-Rot und machten damit den Weg für die rasche Verabschiedung frei. Auch der Bundesrat stimmte fast einhellig für das Gesetz - es gab lediglich zwei Enthaltungen.
Berlin - 19.12.2013, 12:15 Uhr