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Elektronische Gesundheitskarte
Retaxgefahr: DAV will mit Ersatzkassen reden
Eigentlich sieht der Deutsche Apothekerverband (DAV) keinen Anlass zur Sorge wegen der Einführung der neuen Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ab 1. Januar 2014. Trotzdem will der DAV auf die Ersatzkassen zugehen, um Retaxationen zu vermeiden und eine einheitliche Verfahrensweise sicherzustellen.
Unmittelbar nach der Anfrage von DAZ.online beim DAV zur Problematik der Rezeptausstellung für Patienten ohne neue eGK reagierte der DAV mit einem Infobrief an die Geschäftsführer der Apothekerverbände. Darin heißt es, „nach der hier vorliegenden Auffassung, trifft die Apotheker/-innen keine eigenständige Prüfpflicht. Aus dem uns vorliegenden Arzneimittelversorgungsvertrag ergibt sich eine solche nicht. Eine Beanstandungsmöglichkeit seitens der Krankenkassen ist auch bei Abgabe von Arzneimitteln auf Basis der 'alten' Versicherungskarte aufgrund der fehlenden Obliegenheit zur Prüfung nicht erkennbar.“
Offenbar als Reaktion auf die Darstellung auf der DAK-Internetseite will der DAV aber mit den Ersatzkassen über eine einheltiche Vorgehensweise reden. Dort steht nämlich zu lesen: „Besonders problematisch kann das Ausstellen einer Verordnung (z. B. Rezept) sein, denn hier hilft selbst der nachträgliche Nachweis des Versicherungsschutzes in der Regel nicht weiter. Der Arzt kann eine private Verordnung ausstellen, die in der Regel auch sofort eingelöst wird. Auch hier gilt: Eine Erstattung durch die Kassen erfolgt nicht, hierfür besteht keine Basis.“
Im Info-Brief des DAV heißt es dazu: „Gleichwohl werden wir Anfang 2014 mit dem Verband der Ersatzkassen e.V. Kontakt aufnehmen, um für alle Ersatzkassen eine einheitliche Verfahrensweise sicherzustellen.“
Berlin - 30.12.2013, 17:40 Uhr