Diskussion hält an

PiDaNa: Montgomery gegen OTC-Switch

Berlin - 16.01.2014, 10:46 Uhr


Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, warnt vor der Abgabe von Notfallkontrazeptiva ohne Rezept. Die „Pille danach“ bleibe ein „Notfallmedikament mit Nebenwirkungen“, sagte er und plädierte dafür, an der ärztlichen Beratung festzuhalten. Auch CDU und CSU wehren sich vehement gegen die Freigabe – gleichwohl die „Pille danach“ in Bayern am häufigsten zum Einsatz kommt.

Die Union wehrt sich ebenfalls gegen die Entlassung aus der Verschreibungspflicht. CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn betonte mehrfach, Notfallkontrazeptiva seien keine Smarties. Die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) pflichtete ihm bei: „Die ‚Pille danach‘ ist keine Kopfschmerztablette, sondern ein starkes Medikament, das in den Hormonhaushalt der Frauen eingreift, mit zum Teil heftigen Nebenwirkungen.“ Deshalb habe sich Bayern seit jeher vehement für die Verschreibungspflicht eingesetzt. Huml kündigte an, dem neuen Bundesgesundheitsminister ihre Bedenken mitzuteilen.

Gleichwohl wird die „Pille danach“ im Bundesländervergleich in Bayern am häufigsten eingenommen: Im Gespräch mit der „Berliner Zeitung“ berichtete Klaus Czort, Geschäftsführer der Firma HRA Pharma Deutschland, die die beiden hierzulande zugelassenen Notfallkontrazeptiva-Präparate herstellt, dass Bayern als das Bundesland mit den niedrigsten Abtreibungsraten gleichzeitig die höchste Rate an Notfallkontrazeptions-Nutzerinnen aufweise. Im europäischen Vergleich komme die „Pille danach“ in Deutschland insgesamt eher seltener zum Einsatz: 2012 in knapp 396.000 Fällen, während sie beispielsweise in Frankreich in mehr als 1,5 Millionen Mal im Jahr angewendet werde.

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht sprach sich am Dienstag mehrheitlich dafür aus, Levonorgestrel in Zubereitungen zur Notfallkontrazeption zur einmaligen oralen Anwendung in einer Einzeldosis von bis zu 1,5 mg und in einer Gesamtmenge von 1,5 mg je Packung aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Die Bewertung habe keine medizinischen Argumente ergeben, die zwingend gegen eine Entlassung aus der Rezeptpflicht sprächen, hieß es. Wichtig sei allerdings die Beratung durch die Apotheken bei der Abgabe der „Pille danach“. Das Votum ist aber lediglich eine Empfehlung an den Verordnungsgeber, der nicht daran gebunden ist. Wie der neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in dieser Sache denkt, ist bislang unklar.


Juliane Ziegler