Barrierefreie Beipackzettel

Zentrale Hotline soll Sehbehinderten helfen

Berlin - 05.02.2014, 11:24 Uhr


Barrierefreiheit ist auch für die Hersteller von Arzneimitteln ein wichtiges Thema. Packungsbeilagen sind oft schon für normal sehende Menschen ein Problem – für Sehbehinderte und Blinde gilt dies erst recht. Künftig sollen diese Menschen bei Fragen zur Packungsbeilage eine Telefon-Hotline anrufen können, die ihnen den Kontakt zu den Pharmaunternehmen vermittelt. Dort können sie sich dann den Beipackzettel vorlesen lassen.

Die Gesundheitsministerkonferenz hat bei ihrer letzten Tagung im Juni 2013 einen Beschluss zur barrierefreien Packungsbeilage für Arzneimittel gefasst. Pharmazeutische Unternehmer sollen ihrer gesetzlichen Verpflichtung (§ 11 Absatz 3c AMG) nachkommen, wonach sie auf Ersuchen von Patientenorganisationen die Packungsbeilage von Arzneimitteln in Formaten verfügbar machen, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind. Die Gesundheitsminister der Länder forderten das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, bis Ende 2013 über die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe zu berichten und den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erarbeiten.

Dies ist nun geschehen. Das Ministerium hatte zuvor die Pharmaverbände BAH, BPI, VfA und ProGenerika sowie den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) zur Stellungnahme aufgefordert. Auch ein Fachgespräch fand mit den Verbänden statt.

In seinem Bericht konstatiert das BMG, dass es bereits die Internetplattform www.patienteninfo-service.de gibt. Hier können Sehbehinderte Packungsbeilagen im Großformat sowie in einer Hör-Version finden. Der Haken: Für die Unternehmen ist es aufwendig und teuer, hier präsent zu sein. Die Webseite stieß daher auf eine überschaubare Resonanz. Zum 5. November 2013 waren lediglich 934 Packungsbeilagen eingestellt.

Die Pharmaverbände verweisen jedoch darauf, dass sie andere Angebote für sehbehinderte Patienten haben. So unterhielten die Firmen insbesondere telefonische Hotlines, über die sich die betroffenen Patientinnen und Patienten informieren lassen könnten. Ihre Idee ist, eine zentrale Hotline einzurichten, die die Patienten einfach und schnell an die entsprechenden Pharmaunternehmen weiterleitet.

Der DBSV sieht dies kritisch. Eine Beschränkung des Angebots zur Bereitstellung barrierefreier Packungsbeilagen auf telefonische Hotlines könne bei mehreren Arzneimitteln zu unterschiedlichen Ansprechpartnern führen. Zudem könnte bei einer Auskunft über eine Hotline der Gesamtzugang zur Packungsbeilage verwehrt werden.

Im BMG trifft der Vorschlag der Pharmaverbände hingegen auf Zustimmung. Neben dem zentralen Online-Portal sei eine solche Hotline „ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Situation der betroffenen blinden und sehbehinderten Patientinnen und Patienten“, heißt es im Bericht des Ministeriums. Auch in anderen Mitgliedstaaten gebe es bereits derartige Hotlines. Die Bedenken des DBSV teilt das BMG nicht. Auch bei einer Hotline könne der gesamte Packungsbeilagentext vorgelesen werden. Zudem seien die Unternehmen auch bereit, die entsprechenden Packungsbeilage in geeigneten Formaten zu übersenden. 

Das BMG geht auch davon aus, dass es angesichts verschiedener Projekte (elektronische Packungsbeilage, Codierung von Arzneimittelverpackungen) zu erwarten ist, dass zeitnah weitere Formate für einen barrierefreien Zugang entwickelt werden. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht es zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Zudem: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der bestimmten Internetplattform Patienteninfo-Service sei auf europäischer Ebene nicht unproblematisch.

Die Verbände der pharmazeutischen Industrie wollen ihre Pläne nun umsetzen. Derzeit holen sie Angebote von Dienstleistern für die zentrale Telefon-Hotline ein. Für die Unternehmen ist die telefonische Variante auf jeden Fall weniger aufwendig und günstiger. Sobald sich die  Gesundheitsministerkonferenz bei ihrer nächsten Sitzung abschließend zu  dem Vorschlag geäußert hat, könnte das Projekt realisiert werden.


Kirsten Sucker-Sket