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Zweifel an Notdienst-Beratung der Apotheken
Gröhe lehnt Freigabe der „Pille danach“ ab
Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) hat gegenüber der Welt am Sonntag Stellung zur Pille danach bezogen. Abweichend von der Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht lehnt er eine rezeptfreie Abgabe ab, unter anderem wegen schwerer Nebenwirkungen.
Am kommenden Donnerstag wird der Bundestag über Anträge von Linken und Grünen beraten, die Verschreibungspflicht aufzuheben. Auch die SPD ist dafür. Gröhe warnte vor einer „Debatte mit Schaum vor dem Mund“. Es gehe weder darum, vermeintlichen Sittenverfall zu bekämpfen, noch darum, die Selbstbestimmung von Frauen einzuschränken. „Es geht darum, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und die Frauengesundheit bestmöglich zusammenzubringen.“ Bei der „Pille danach“ handele es sich um einen Wirkstoff, der in Einzelfällen schwerere Nebenwirkungen haben könne, erklärte der Minister.
Zwar könnten auch Apotheken die nötige Beratung übernehmen, doch sei fraglich, ob das im Notdienst an der Fensterklappe in ausreichender Weise geschehen könne. Die Verschreibung ermögliche ein Beratungsgespräch, das in der vertraulichen Atmosphäre einer Praxis erfolge und der Schweigepflicht unterliege.
Damit liegt der Bundesgesundheitsminister ganz auf der Linie des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion, Jens Spahn. Dieser hatte in den vergangenen Wochen in Interviews auf ein erhöhtes Thromboembolierisiko der zur Disposition stehenden Levonorgestrel-haltigen PiDaNa® hingewiesen, ein Risiko, das bei Langzeitanwendung besteht, bei Einmalanwendung jedoch für gering erachtet wird. Ein weiteres Argument von Spahn gegen die Freigabe von Levonorgestrel zur Schwangerschaftsverhütung war, dass mit dem verschreibungspflichtigen Ulipristalacetat (ellaOne®) ein wirksameres und verträglicheres Präparat zur Schwangerschaftsverhütung zur Verfügung steht, das den Frauen bei Inanspruchnahme der rezeptfreien Abgabe der Pille danach vorenthalten würde. Bislang vorliegende Studien zeigen jedoch, dass das Nebenwirkungsprofil der beiden Ovulationshemmer ähnlich ist.
Auch die Entlassung von Ulipristalacetat aus der Verschreibungspflicht wird diskutiert. Da es sich hier um ein in Europa zentral zugelassenes Medikament handelt, ist ein OTC-Switch nur auf europäischer Ebene möglich. Ob Levonorgestrel-haltige Präparate zur Notfallkontrazeption in Deutschland aus der Rezeptpflicht entlassen werden, liegt aufgrund der Zulassungsvoraussetzungen in der Entscheidungsgewalt des Bundesgesundheitministers. Wird ein in Europa zentral zugelassenes Medikaments aus der Rezeptpflicht entlassen, gilt diese Freigabe für alle europäischen Länder.
Berlin - 08.02.2014, 12:46 Uhr