GKV-Finanzreform

Zusatzbeiträge: einkommensabhängig statt pauschal

Berlin - 14.02.2014, 16:02 Uhr


Die Große Koalition hat ihre geplante GKV-Finanzreform auf den Weg gebracht. Es liegt ein erster Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FQWG) vor, der die Vorgaben des Koalitionsvertrags umsetzt: Der einheitliche Beitragssatz soll von derzeit 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent sinken; der pauschale Zusatzbeitrag einem prozentual erhobenen weichen.

„Mit dem Gesetzentwurf werden die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig gestärkt und auf eine dauerhaft solide Grundlage gestellt“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die Arbeitgeber sollen sicher gehen können, dass ihr Anteil nicht steigt. „Dadurch gewährleistet die Bundesregierung gute Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung“.

Überdies wollen Union und SPD den von Schwarz-Gelb eingeführten einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag und den damit verbundenen steuerfinanzierten Sozialausgleich abschaffen. Vor Zusatzbeiträgen sind die Versicherten dennoch nicht gefeit – sie werden künftig allerdings prozentual von den beitragspflichtigen Einnahmen erhoben. Diese „kassenindividuellen einkommensabhängigen Zusatzbeiträge“ werden sicherlich nicht lange auf sich warten lassen. Denn der Arbeitnehmeranteil wird durch die Senkung des allgemeinen Beitragssatzes von heute 8,2  Prozent auf 7,3 Prozent reduziert – und das führt laut Gesetzentwurf bei den Kassen zu einer Unterdeckung in Höhe von rund 11 Mrd. Euro. Die Zusatzbeiträge, so verspricht die Gesetzesbegründung weiter, blieben ein wichtiges Preissignal im – hierdurch insgesamt gestärkten – Wettbewerb der Krankenkassen untereinander.

Einen Ausgleich schaffen will die Große Koalition auch im Hinblick auf die unterschiedliche Mitgliederstruktur bei den einzelnen Krankenkassen. So gibt es Kassen mit überdurchschnittlich verdienenden Mitgliedern – sie müssten beim gleichen Finanzierungsbedarf einen geringeren einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben als Krankenkassen mit unterdurchschnittlich verdienenden Mitgliedern. Damit dies nicht zu Risikoselektionsanreizen und Wettbewerbsverzerrungen führt, soll ein „unbürokratischer und vollständiger Einkommensausgleich“ eingeführt werden. Dieser soll sicherstellen, dass sich  der Wettbewerb an den Bedürfnissen der Versicherten orientiert und sich die Krankenkassen um eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung bemühen.

Weiterhin sieht der Referentenentwurf vor, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich weiterzuentwickeln. Und: Ein Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen soll errichtet werden. Seine Aufgabe wird es sein, den Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Entwicklung und Durchführung der Qualitätssicherung zu unterstützen und stärkere Transparenz über die Behandlungsqualität für interessierte Patientinnen und Patienten zu schaffen.

Nicht zuletzt wird auch das Medizinproduktegesetz angegangen. Es wird die Möglichkeit geschaffen, eine Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarmen oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten, die nicht den durch Rechtsverordnung festgelegten  Anforderungen entspricht, als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Inkraftreten soll das Gesetz nach derzeitigem Plan zum 1. Januar 2015.


Kirsten Sucker-Sket