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14. SGB V-Änderungsgesetz
Gesundheitsausschuss gibt grünes Licht
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat heute den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Begrenzung der Arzneimittelkosten gebilligt. Union und SPD stimmten für den mittlerweile um weitere Änderungsanträge ergänzten Entwurf. Die Opposition – Grüne und Linke – trägt zwar einzelne Regelungen der Novelle mit, lehnt den Gesetzentwurf insgesamt aber ab. Am morgigen Donnerstag steht die 2./3. Lesung im Bundestag an.
Die Große Koalition will mit dem Gesetzentwurf die Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarkts beenden – und zugleich die Arzneimittelkosten im Griff behalten. So wird etwa der Preisstopp bis Ende 2017 verlängert. Allerdings werden nach einem noch kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag Arzneimittel mit Festbetrag hiervon ausgenommen. Schon nach bisherigem Recht waren Preiserhöhungsbeträge oberhalb des Festbetrages vom Preismoratorium nicht erfasst. Sie konnten ohnehin nicht zulasten der GKV abgerechnet werden. Eine Ausnahme vom Preismoratorium sei darüber hinaus aber auch in dem Bereich bis zur Höhe des Festbetrages sachgerecht, heißt es nun in der Begründung des Änderungsantrags. Denn das Instrument der Festbeträge wirke auf die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung hin. Unterhalb des Festbetrages entfalte die bestehende Konkurrenzsituation preisregulierende Wirkung. Die Rabattverträge erhöhten die Wettbewerbsintensität zusätzlich.
Zudem soll für Generika der Herstellerrabatt nicht bei sieben, sondern bei sechs Prozent liegen. Hinzu kommt der bekannte 10-prozentige Generikaabschlag, der bei Festbetragsarzneimitteln jedoch abgelöst werden kann, wenn ihr Preis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Begründet wird auch diese Neuregelung mit dem bereits intensiven und ausgabenmindernden Wettbewerb im Generikabereich. Zudem profitierten die patentfreien, wirkstoffgleichen Arzneimittel weder von dem Wegfall des Bestandmarktaufrufs noch vom Wegfall des erhöhten Herstellerabschlags von 16 Prozent.
Bestandteil des Gesetzespaketes bleibt auch der Änderungsantrag, nach dem der Gemeinsame Bundesausschuss mit der Erstellung der Substitutionsausschlussliste beauftragt wird. Damit nehmen die Regierungsfraktionen diese Aufgabe aus den Händen der Rahmenvertragspartner Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband. Ebenfalls keine Änderungen gibt es bei den schwarz-roten Plänen hinsichtlich der Erstattungsbeträge: Der prozentuale Anteil des Apothekenhonorars wird damit künftig auf Grundlage des Erstattungsbetrages berechnet – und das ist nach der Klarstellung im Gesetz der ursprüngliche Listenpreis abzüglich des zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband ausgehandelten (bzw. von der Schiedsstelle festgesetzten) Rabatts.
Nach der morgigen Verabschiedung im Bundestag wird der Bundesrat den Gesetzentwurf bei seiner nächsten Sitzung am 14. März aller Voraussicht nach passieren lassen. Dann können die neuen Regelungen wie geplant zum 1. April 2014 in Kraft treten.
Berlin - 19.02.2014, 17:02 Uhr