OTC-Switch der „Pille danach“?

Linke fragt Regierung nach ihren Plänen

Berlin - 05.03.2014, 11:11 Uhr


Was hält die Bundesregierung davon ab, die „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht zu entlassen – und wie wird es in dieser Sache weitergehen? Diese und weitere Fragen hat die Linksfraktion jetzt der Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage gestellt. Unter anderem wollen Kathrin Vogler und Kollegen wissen, ob die Regierung Apotheker nicht für qualifiziert genug hält, die erforderliche Beratung für eine sachgerechte und bestimmungsgemäße Anwendung zu leisten.

Im Juni 2013 brachte die Bundesregierung eine Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel auf den Weg, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf, schreiben die Abgeordneten. Sie sollte ursprünglich Ende 2013 in Kraft treten. Anfang November 2013 beschloss der Bundesrat, nur zuzustimmen, wenn Notfallkontrazeptiva mit bis zu 1,5 mg Levonorgestrel (LNG) von der Rezeptpflicht ausgenommen werden. Der Sachverständigenausschuss bekräftigte Mitte Januar 2014 seine Empfehlung aus dem Jahr 2003, LNG rezeptfrei verfügbar zu machen.

„Es ist jetzt an der Bundesregierung, die Verordnung mit der Maßgabe des Bundesrates durch Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft zu setzen“, schlussfolgert die Linksfraktion. Doch: Bundesgesundheitsministerium und die Unionsfraktion sprächen sich weiterhin gegen die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ mit LNG aus. Die einzige Möglichkeit der Regierung, die Rezeptfreiheit nicht herzustellen, bestehe darin, die Verkündung der Verordnung als Ganzes einfach zu unterlassen. Damit entfielen aber auch die anderen in der Verordnung vorgesehenen Regelungen.

Wie gedenkt die Bundesregierung nun mit dem genannten Bundesratsbeschluss vom November umzugehen, fragen die Abgeordneten – und fordern dafür die Angabe eines Zeithorizonts. Außerdem wollen sie wissen, unter welchen Voraussetzungen die Regierung die Verkündung einer zustimmungspflichtigen Verordnung unterlassen kann und welche Sanktionen dafür drohen, dass aufgrund der Nichtverkündung der Verordnung verpflichtende EU-Bestimmungen nicht in Kraft treten. Sie fragen auch danach, welche Schlussfolgerungen die Regierung aus den Bemühungen, auf europäischer Ebene die Rezeptfreiheit für Ulipristal zur Notfallkontrazeption herzustellen, zieht.

In ihrem Katalog mit 25 Fragen fordert die Fraktion des Weiteren eine Antwort auf die Frage, ob Apotheker als Arzneimittelfachleute nach Ansicht der Bundesregierung ebenso qualifiziert sind wie Ärzte, die erforderliche Beratung für eine sachgerechte und bestimmungsgemäße Anwendung von Notfallkontrazeptiva zu leisten. Und: „Ist die Abgabe und Beratung zu LNG-haltigen Notfallkontrazeptiva im Rahmen des Apotheken-Bereitschaftsdienstes nach Ansicht der Bundesregierung ein Hindernis für die Rezeptfreiheit? Falls ja, welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus bezüglich der Abgabe anderer rezeptpflichtiger und nichtrezeptpflichtiger Arzneimittel?“

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Juliane Ziegler