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GKV-Reform
Kabinett stimmt zu: Kopfpauschale ade
Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel einst zur Rettung der GKV-Finanzen favorisierte Kopfpauschale ist endgültig passé: Das Bundeskabinett stimmte heute für die Abschaffung der pauschalen Zusatzprämie und für eine Umwandlung in einen prozentualen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag.
Der Vorschlag der Kopfpauschale hatte Angela Merkels Aufstieg in der Union bis zur Kanzlerin begleitet. Mit dem geplanten Reformstart Anfang 2015 soll der Beitragssatz für alle Krankenkassen von 15,5 auf 14,6 Prozent sinken. Ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zulasten der Kassenmitglieder soll entfallen. Stattdessen sollen die Kassen Zusatzbeiträge nehmen können, die vom Einkommen abhängig sein werden. Mittelfristig werden dadurch höhere Beiträge auf Millionen Versicherte zukommen. Arbeitgeber sollen künftig nicht mehr stärker belastet werden. Inhalt des zweiten Reformgesetzes aus dem Bundesgesundheitsministerium innerhalb der ersten 100 Amtstage von CDU-Minister Hermann Gröhe ist zudem die Errichtung eines Qualitätsinstituts zur Verbesserung der medizinischen Versorgung.
Die Arbeitgeber sollen an der Finanzierung steigender Kosten nicht mehr beteiligt werden. Für sie wird die Hälfte des Beitragssatzes (7,3 Prozent) festgeschrieben. Die SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis betonte, dass dieses Zugeständnis an die Union für ihre Fraktion schmerzlich sei. „Die SPD wird sich an dieser für uns schwierigen Stelle an den Koalitionsvertrag halten“, sagte sie. „Wir weisen aber darauf hin, dass damit der Arbeitgeberbeitrag nicht für alle Zeiten festgeschrieben wird.“
Gröhe verteidigte das Schonen der Wirtschaft. Er wolle nicht, „dass eskalierende Lohnnebenkosten Arbeitsplätze vernichten und damit die Grundlage eines solidarischen Gesundheitswesens untergraben“. Die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink sagte: „Die Zeche zahlen die Versicherten.“
Grundsätzlich positiv bewertet die AOK den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG). „Die Finanzierungsfragen werden fair und pragmatisch beantwortet und das Thema Qualität bekommt einen neuen Motor“, so Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands. CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn fand positive Worte für die Abkehr von der Kopfpauschale: „Die Versicherten können auch künftig einfach und schnell vergleichen, was sie bei welcher Kasse für ihr Geld bekommen. Es ist gut, dass der Streit um unterschiedliche Finanzierungssysteme nach über zehn Jahren mit diesem Beitragsgesetz beendet ist und gleichzeitig der Weg in eine nachhaltige Finanzierung beschritten werden kann."
Zustimmend äußerten sich auch die Ersatzkassen: „Die Abschaffung des pauschalen Zusatzbeitrages ist die richtige Entscheidung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Das Gesetz korrigiere Fehlentwicklungen im Wettbewerb, und die Krankenkassen erhielten wieder mehr Freiheiten über die Gestaltung der Beitragssätze. Zudem werde die Solidarität in der GKV durch die einkommensabhängige Beitragserhebung gestärkt, „denn jede(r) zahlt Beiträge entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit“, so Elsner. Entfallen werde zukünftig auch das aufwändige und bürokratische Monster „Sozialausgleich“. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, begrüßte den Aufbau eines Qualitätsinstitutes: „Die Krankenhäuser begrüßen die Initiative zur Errichtung eines gesetzlich begründeten Qualitätsinstitutes. Wir verbinden damit die Erwartung, dass der Vergleich und die Bewertung von Krankenhäusern auf eine objektive und faire Grundlage gestellt und selbstgestrickten Qualitätsvergleichen von Krankenkassen ein Ende gesetzt wird.“
Berlin - 26.03.2014, 13:35 Uhr