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Nach dem Rückruf
Metoclopramid-Tropfen: was sind die Alternativen?
Der sofortige Widerruf der Zulassung und der damit verbundene Rückruf von Metoclopramid–Tropfen (MCP) hat, obwohl er absehbar war, große Verunsicherung verursacht und gleichzeitig die Frage nach Therapiealternativen zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen aufgeworfen. Denn insbesondere bei Patienten mit Schluckbeschwerden ist die Verabreichung fester oraler Darreichungsformen problematisch.
MCP-Tabletten, -Zäpfchen und -Injektionslösungen sind weiterhin verfügbar und unter Beachtung der zugelassenen Indikation verordnungsfähig. Eine Übersicht über alle weiterhin zugelassenen Anwendungsgebiete von MCP – zum Beispiel die symptomatische Behandlung von Übelkeit und Erbrechen – finden Sie auf der Website der europäischen Aufsichtsbehörde EMA. Für Patienten mit Schluckbeschwerden können beispielsweise MCP Hexal® 10 mg Tabletten (weitere Informationen dazu unter hexal.de) zermörsert und suspendiert werden. Eine individuelle Dosierung ist so allerdings nicht möglich. Da das Risiko für Nebenwirkungen mit der Anwendungsdauer steigt, sollte MCP aber generell nicht mehr zur Dauertherapie chronischer Erkrankungen wie Gastroparese, Dyspepsie und gastroösophagealer Refluxkrankheit eingesetzt werden, sondern nur noch kurzfristig (bis zu 5 Tage). Bei Erwachsenen beträgt die übliche Dosis 10 mg bis zu dreimal täglich.
Eine mögliche Alternative zu MCP wäre Domperidon. Die Substanz steht neben Tabletten auch als Lösung zur Verfügung. Allerdings hat auch hier die EMA vor Kurzem Anwendungseinschränkungen wegen kardialer Nebenwirkungen wie QT-Strecken-Verlängerung empfohlen. Domperidon soll demnach nur noch bei Übelkeit und Erbrechen, aber nicht mehr bei Blähungen oder Sodbrennen zum Einsatz kommen. Außerdem rät die EMA, dass die Anwendungsdauer von Domperidon auf eine Woche beschränkt wird. Ob und wann die Empfehlungen umgesetzt werden müssen, ist allerdings noch nicht entschieden.
Die vollständigen Informationen zum Rückruf von MCP-Tropfen sowie die Rückrufformulare finden Sie hier auf DAZ.online sowie auf den Seiten der AMK.
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Stuttgart - 17.04.2014, 14:35 Uhr