DAZ.online-Wochenschau

Gestohlen, manipuliert, zurückgerufen

03.05.2014, 08:00 Uhr


Die Manipulationen und Fälschungen von importierten Arzneimitteln aus Italien ziehen weitere Kreise, der Metoclopramid-Rückruf sorgt für Verunsicherungen und Zusatzarbeit in der Apotheke, die ABDA präsentiert ihren Leitbildentwurf, das Pharmakarussell dreht sich weiter. Unsere DAZ.online-Wochenschau gibt einen schnellen Überblick über wichtige Ereignisse der letzten Woche.

Gestohlen und manipuliert. Der Skandal begann mit Bekanntwerden von gestohlenem und manipuliertem Herceptin® (Trastuzumab). Doch auch Remicade® (Infliximab), Alimta® (Pemetrexed) und Humatrope® (Somatropin) sind betroffen. Über Italien gelangten manipulierte Packungen auch in Deutschland in den Handel. Das PEI listet mehr als 30 Chargen auf, Rückrufe wurden angeordnet. Roche informiert in einem Rote-Hand-Brief darüber, dass zum Teil in Herceptin® kein Trastuzumab, sondern das Antibiotikum Ceftriaxon enthalten sein kann. Es wird davon ausgegangen, dass Trastuzumab auch in verdünnter Form in den Verkehr gebracht worden ist. Aktuell rufen Veron und Axicorp Chargen von Remicade® und Alimta® zurück.


Nach dem Metoclopramid-Rückruf. Der Zulassungswiderruf für Metoclopramid (flüssige orale Darreichungsformen mit mehr als 1 mg/ml, parenterale Formulierungen mit einer Konzentration von über 5 mg/ml und rektale Formulierungen mit einer Einzeldosis von 20 mg) sorgt für weitere Unsicherheit und viele Fragen. Das NRF bietet eine Rezeptur für 1 mg/ml-Lösungen an, Rezeptursubstanz steht jedoch zurzeit nicht zur Verfügung, so dass auf Parenteralia von 5 mg/ml zurückgegriffen werden muss. Als Alternativen stehen unter anderem Domperidon und Metoclopramid-Tabletten zur Verfügung. Doch auch bei Domperidon ist mit Anwendungsbeschränkungen zu rechnen. Eine entsprechende PRAC-Empfehlung ist soeben bestätigt worden und liegt der Europäischen Kommission zur Entscheidung vor.


Leitbildprozess. Die Leitbilddiskussion geht in die nächste Runde. Die ABDA hat einen Entwurf vorgestellt, der ab sofort unter www.leitbildprozess.de kommentiert werden kann.
Beispiel BtM. Die Versorgung mit Betäubungsmitteln ist ein Beispiel für einen hohen Zusatzaufwand. Einer im Auftrag der Apothekerkammer Nordrhein in Auftrag gegebenen Studie zufolge müsste die BtM-Gebühr auf 8,31 Euro angehoben werden.
Übernahmepläne. Bayer verhandelt exklusiv mit Merck & Co, der Abschluss zur Übernahme der Merck-OTC-Sparte steht kurz bevor. Pfizer will AstraZeneca schlucken und erhöht die Offerte, AstraZeneca wehrt sich. Sanofi will in dem Übernahmekarussell nicht mitspielen und dementiert entsprechende Pläne.

Wenn Ärzte dispensieren, steigen die Kosten.
Beim Arzneiverbrauch
ist der Osten Spitze.
Apotheken leisten Beitrag zur Früherkennung von Diabetes-bedingten neuropathischen Schmerzen.
ADHS durch pränatale Paracetamol-Exposition wird diskutiert, die Kausalität ist nicht nachgewiesen.
EMA zählt über eine Million Nebenwirkungen.


Dr. Doris Uhl