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Drug Safety Mail
Tetravac® nicht als Boosterimpfung
Die Firma Sanofi Pasteur MSD GmbH teilt mit, dass vermehrt Fehlanwendungen von Tetravac®, einem TD-aP-IPV-Impfstoff, gemeldet wurden.
Insgesamt seien etwa 45 Patienten betroffen, zumeist Erwachsene. Zwei Patienten entwickelten nicht schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen (Fieber, Schmerzen im Impfarm, lokale Lymphadenitis). Tetravac® enthält eine zehnfach höhere Konzentration an Diphtherie-Toxoid (20 IE vs. 2 IE) als Repevax® und eine zweifach höhere Konzentration an Tetanus-Toxoid (40 IE vs. 20 IE). Der Impfstoff zur aktiven Grundimunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis ist zugelassen für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensmonat (dreimal 0,5 ml im Abstand von jeweils vier bis acht Wochen) sowie zur Auffrischimpfung im zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (einmal 0,5 ml im 2. Lebensjahr, sechs bis zwölf Monate nach der 3. Impfstoffgabe).
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, ab einem Alter von sechs Jahren bei Auffrischimpfungen und zur Grundimmunisierung einen Impfstoff mit reduziertem Diphtherietoxoid-Gehalt (d) zu verwenden, in der Regel kombiniert mit Tetanustoxoid und Pertussis-Antigen oder weiteren indizierten Antigenen.
Für diese Auffrischimpfung sind in Deutschland Repevax® (ab einem Alter von drei Jahren) und Boostrix® (ab einem Alter von vier Jahren) zugelassen. Die beiden Booster-Impfstoffe stehen aber zurzeit nicht zur Verfügung, wahrscheinlich ist mit einer Lieferfähigkeit von Repevax® wieder ab Mitte Mai zu rechnen.
Ein Sicherheitsproblem sei mit der Fehlanwendung nicht verbunden, betont die Sanofi Pasteur MSD GmbH, es handele sich aber um eine nicht bestimmungsgemäße Anwendung mit möglichen haftungsrechtlichen Konsequenzen.
Quelle: Drug Safety Mail 12-2014der der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 5. Mai 2014.
06.05.2014, 17:39 Uhr