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„Pille danach“ auf Rezept
Gröhe setzt sich (vorerst) durch
Im Streit um die Entlassung der „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht haben die Länder ihre Blockadehaltung teilweise aufgegeben: Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates ließ im zweiten Anlauf eine Verordnung passieren, ohne dabei auf die Freigabe der „Pille danach“ zu pochen. Damit konnte sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der den geforderten OTC-Switch nicht umsetzen will, vorübergehend durchsetzen. Die Länder geben ihre Forderung aber gleichwohl nicht auf.
In der Verordnung geht es um die deutsche Umsetzung von EU-Vorgaben zur wechselseitigen Anerkennung von Verschreibungen innerhalb der Europäischen Union – diese sollte eigentlich bis zum 25. Oktober 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Doch die Länder wollten dem nur unter der Bedingung zustimmen, dass Gröhe die Freigabe der „Pille danach“ umsetzt. Die EU-Kommission mahnte derweil die Bundesregierung ab, weil diese die Frist zur Umsetzung verstreichen ließ. Mit der neuerlichen Zustimmung der Länder, die nach der Empfehlung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates wahrscheinlich ist, dürfte das europarechtliche Problem der Bundesregierung beseitigt sein.
Der Bundesrats-Gesundheitsausschuss will aber dennoch auf seiner Forderung bestehen: Er empfiehlt dem Bundesrat, die Bundesregierung erneut zur Freigabe aufzufordern – wie es auch der Sachverständigenausschuss für die Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und die Weltgesundheitsorganisation empfehle. Damit würde „die Beratungskompetenz der Apotheken stärker in den Vordergrund gerückt“, heißt es in der Erklärung. Als Ausübende eines naturwissenschaftlich geprägten Heilberufs seien sie dazu „bestens qualifiziert“. „Sie sind nicht nur in der Lage, eine sichere Abgabe der Notfallkontrazeptiva zu gewährleisten, sondern aufgrund ihrer Beratungskompetenz geradezu prädestiniert, die für die Anwendung notwendigen Sachinformationen adressaten- und situationsgerecht zu vermitteln.“
Darüber hinaus halten die Länder derzeit noch eine zweite Verordnung mittels eines Maßgabebeschlusses auf, um die Entlassung von Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption aus der Rezeptpflicht durchzusetzen: die Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV). Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, die die SPD-Länder koordiniert, sagte der „FAZ“: „Die rezeptfreie Abgabe der ,Pille danach' in Apotheken ist notwendig, um insbesondere nachts und an Wochenenden die schnelle Einnahme sicherzustellen.“ Apotheker hätten die Kompetenz, betroffene Frauen vertraulich und umfassend über Anwendung und Risiken zu beraten. Das widerlege den Vorwurf, Frauen würden bei der Notfallverhütung alleine gelassen.
Berlin - 09.05.2014, 10:10 Uhr