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Apothekentest im „Dritten“
NDR: „Sehr unterschiedliche Beratungsqualität“
„Oft schlecht beraten“ in der Apotheke fühlt sich die Redaktion des TV-Verbrauchermagazins „Markt“ des NDR. In der gestrigen Ausgabe hatte ein Testkunde in zwölf Apotheken seine Hausapotheke überprüfen lassen. Das Fazit: „Schade, vom Hausapotheken-Check hatten wir uns mehr versprochen.“
Aufhänger des Tests war ein Video auf der Website der ABDA (das Sie hier finden), in dem für den Check der Hausapotheke geworben wird. Ein Testkunde ging daraufhin mit einer mit den Beispielen aus diesem Video präparierten Hausapotheke in zwölf Apotheken. Mit dabei: ein starkes, verschreibungspflichtiges Schmerzmittel (Tramadol), angebrochene Augentropfen und eine angebrochene Zehnerpackung eines Antibiotikums (Doxycyclin), mehrere abgelaufene Arzneimittel (im Bild zu sehen waren Metamizol-Tropfen, Ambroxol-Saft und ein Fläschchen Ispropanol 70 %) sowie ein nicht näher genanntes Arzneimittel, bei dem der Beipackzettel fehlte. Dazu kam beim „Markt“-Test noch eine Packung Chinin-Tabletten, für die das BfArM aktuell eine Empfehlung zur Unterstellung unter die Verschreibungspflicht ausgesprochen hat.
Das Ergebnis wich deutlich von der ABDA-Vorlage ab: Fünf von zwölf Apotheken warnten nicht vor der eigenmächtigen Einnahme des starken Schmerzmittels, drei Apotheken ließen das angebrochene Antibiotikum in der Hausapotheke und „nur eine einzige Apotheke“ druckte den fehlenden Beipackzettel aus, wie es der freundliche Apotheker im ABDA-Video tut. Vor den Nebenwirkungen von Chinin warnten zwei der zwölf Apotheken.
Die ABDA betont, dass die Zusammenstellung einer Hausapotheke vom Einzelfall abhängt. In der DAZ.online vorliegenden Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass das von „Markt“ gewählte Szenario stark von dem Video zum Tag der Apotheke 2012 abweicht. Dort werde beispielsweise klar, dass das Schmerzmittel nicht der Kundin gehörte. Aber: „Wenn ein Patient von seinem behandelnden Arzt ein rezeptpflichtiges Medikament zur Einnahme nach Bedarf verordnet bekommen hat, muss er vor einer erneuten Einnahme keine Rücksprache mit dem Arzt halten.“
Auch dieses Mal mit dabei: der unvermeidliche „Arzneimittelexperte“. Gerd Glaeske, diesmal als „Pharmazeut“ tituliert, findet, dass die Arzneimittel für die Hausapotheke maximal 30 Euro kosten dürfen. Einige Apotheken hätten den Testkunden geradezu „abgezockt“. Wer allerdings zu wenig verkauft, begibt sich in den Verdacht, nicht sorgfältig genug zu beraten. „Ein Drittel hat sich nicht viel Mühe gegeben, ein Drittel liegt um 30 Euro wie empfohlen und ein Drittel hat es übertrieben – zu teuer“, urteilt „Markt“.
Den „Markt“-Beitrag vom 12. Mai 2014 finden Sie hier.
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Stuttgart - 13.05.2014, 14:24 Uhr