Anhörung zum GKV-FQWG

ABDA: Am besten gar keine Rabattverträge

Berlin - 20.05.2014, 17:32 Uhr


Auch die ABDA begrüßt das von der Großen Koalition verfolgte Ziel einer verbesserten Impfstoffversorgung. Der Plan, Krankenkassen zu einem Rabattvertragsschluss mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmern innerhalb eines Versorgungsgebietes zu verpflichten, sei „sinnvoll“. Allerdings hegt die ABDA Zweifel, ob eine solche Verpflichtung ausreicht. Sicherer wäre es aus ihrer Sicht, bei Impfstoffen ganz auf Rabattverträge zu verzichten – und auch bei anderen Arzneimitteln.

Die apothekerliche Standesvertretung konnte nun – nachdem die Regierungsfraktionen letzte Woche ihre Änderungsanträge eingebracht haben - auch zum GKV-FQWG Stellung nehmen. Grundsätzlich begrüßt sie darin die mit dem Gesetz verfolgten Ziele einer nachhaltigen Finanzierung der GKV und einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen, sowie an den Patientenbedürfnissen orientierten Versorgung. Doch weiter lässt sie sich nicht zum bisherigen Gesetzentwurf ein. Die ABDA-Stellungnahme rankt um den Änderungsantrag zu Impfstoffausschreibungen. Denn dieser hat unmittelbare Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, die in den Händen der öffentlichen Apotheken liegt. Und auch diesen Antrag findet die ABDA im Grunde in Ordnung – sie fürchtet allerdings, dass er nicht ausreicht, um das Ziel der Versorgungssicherheit zu erreichen.

Die ABDA hat bereits ihre grundsätzlichen Probleme mit exklusiven Rabattverträgen in der GKV-Arzneimittelversorgung. „Ein Grund hierfür ist die den Ausschreibungen innewohnende Tendenz zur Beförderung einer Marktkonzentration auf Anbieterseite. Diese erschwert im Falle von Lieferengpässen des Gewinners des Bieterverfahrens, was auch immer deren Ursache ist, die Verfügbarkeit austauschbarer Arzneimittel anderer Anbieter“, heißt es in der Stellungnahme. Folge seien „erhebliche Mehraufwendungen der Apotheke im Bestreben, ihre Patienten vor möglichen negativen Folgen eines Lieferengpasses zu schützen, aber auch eine Verunsicherung der Patienten mit mehrfachen Umstellungen im Rahmen einer Dauertherapie“.

Impfstoffe sind nun wiederum ein Spezialfall, für den exklusive Rabattverträge aus Sicht der ABDA noch weniger geeignet sind. Eine Pflicht zum Vertragsabschluss mit zwei Partnern sei zwar sinnvoll, weil sie den Apothekern die Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen bei Lieferschwierigkeiten eines Anbieters erleichtere und in diesem Fall Unsicherheiten bezüglich der Möglichkeit einer Versorgung mit dem Impfstoff eines Alternativlieferanten verringere. Doch die ABDA hat Zweifel, ob die Regelung ausreicht, das mit ihr verfolgte Ziel zu erreichen. Gerade in Anbetracht der Besonderheiten der Produktion und Zulassung von Impfstoffen – und auch der in vielen Fällen geringen Zahl an Herstellern – sehe sie „Indizien dafür, dass das Angebot eines Rabattvertragslieferanten nicht ausreichen wird, einen relevanten Lieferausfall des jeweils anderen Rabattvertragslieferanten auszugleichen“. Die ABDA schlägt daher vor, im gesamten Bereich der Impfstoffversorgung das Instrumentarium der Rabattverträge zu untersagen. Und sie geht noch weiter: „Abschließend weisen wir darauf hin, dass eine Übertragung der entsprechenden Regelung auf den gesamten Bereich der Ausschreibungen für die Arzneimittelversorgung GKV-Versicherter die logische Ergänzung des vorliegenden Änderungsantrages wäre und von der ABDA ausdrücklich begrüßt würde.“


Kirsten Sucker-Sket


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