Gesundheitsausschuss

Kritik an neuem Zusatzbeitrag

Berlin - 22.05.2014, 12:26 Uhr


Die Große Koalition plant eine Finanz- und Qualitätsreform der Gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der gestrigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurde insbesondere im Hinblick auf die neuen Finanzierungsregelungen Kritik am Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe laut.

Der Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ (GKV-FQWG) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt. Dabei wird der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent festgeschrieben. Der bislang allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt künftig ebenso weg wie die pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich. Dafür sollen die Kassen in Zukunft variable Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Eine Deckelung dieser einkommensabhängigen Zusatzbeiträge ist im Entwurf nicht vorgesehen.

Bei der Anhörung kritisierten die Arbeitgeberverbände den Wegfall der „kleinen Kopfpauschale". Sie forderten, Gesundheits- und Lohnkosten konsequent zu entkoppeln. Der gesetzliche fixierte Arbeitgeberbeitrag sei zwar zu begrüßen. Die Abgaben für Arbeitgeber stiegen bei Lohnerhöhungen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze künftig dennoch. Sozialverbände und Gewerkschaften sehen hingegen mit der Festschreibung der Arbeitgeberbeiträge das Solidarprinzip in der GKV infrage gestellt – zumal bei den ständig steigenden Gesundheitsausgaben mit höheren Beiträgen zu rechnen sei.

Von den Krankenkassen kam die Anregung, für die Rücklagen im Gesundheitsfonds eine Obergrenze festzulegen. Wenn diese überschritten würde, könnte das überschüssige Geld an die Kassen ausgezahlt werden, um die Beiträge stabil zu halten. Verbraucherverbände forderten, im Internet aktuell die Zusatzbeiträge der Krankenkassen darzustellen, damit die Versicherten entscheiden könnten, ob sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machten und die Kasse wechselten.

Der Gesetzentwurf steht am morgigen Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrates.


DAZ.online