GKV-Reformgesetz

Kassen laufen Sturm gegen Transparenzzwang

Berlin - 04.06.2014, 13:38 Uhr


Die gesetzlichen Krankenkassen laufen Sturm gegen die von der Bundesregierung beabsichtigte Informationspflicht über die Erhebung von Zusatzbeiträgen ab 2015. Nach dem Willen von Union und SPD sollen Kassen, die künftig Zusatzbeiträge erheben oder diese erhöhen, ihre Mitglieder in gesonderten Schreiben darüber informieren und die Beiträge auf einem Internetportal veröffentlichen.

Liegt eine Kasse mit ihren Beiträgen über dem Durchschnitt, soll sie zudem ihre Versicherten auf die günstigere Konkurrenz hinweisen müssen – dies geht aus einem Änderungsantrag für das neue Finanzierungsgesetz der Kassen hervor. Auch eine Aufklärung über das Sonderkündigungsrecht der Mitglieder ist vorgesehen. Für maximale Transparenz soll der Spitzenverband der Kassen künftig im Internet ein Vergleichsportal betreiben, aus dem hervorgeht, welche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in welcher Höhe erhebt.

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn begrüßte die Einigung in der Koalition: „Wir wollen auch in Zukunft einen Preis-Wettbewerb bei den Krankenkassen. Das ist Transparenz und Verbraucherschutz.“ Der Gesundheitsausschuss des Bundestages billigte heute die Änderungen. Morgen soll das GKV-Reformgesetz im Bundestag verabschiedet werden.  

Sturm gegen den Informationszwang laufen hingegen die Krankenkassen. Für Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek), geht diese Maßnahme „eindeutig zu weit“. Nun müssten die Kassen nicht nur auf einer Webseite beim GKV-Spitzenverband auf die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen verweisen. Sie müssten ihre Mitglieder auch noch per Post informieren, wenn sie erstmalig einen Zusatzbeitragssatz erheben müssten. Ein Hinweis in der Mitgliederzeitschrift genüge nicht. Da der allgemeine Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte auf 14,6 Prozent abgesenkt werde, sei davon auszugehen, dass auf kurz oder lang alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag verlangen müssten. Der Wettbewerb werde auf einen reinen Preisfaktor reduziert. Eine solche Hinweispflicht gebe es in keiner anderen Branche.

Auch der GKV-Spitzenverband protestiert: „Es ist keine Frage, dass Kassenmitglieder auch in Zukunft über Beitragserhöhungen informiert werden müssen und dass es dann auch weiterhin ein Sonderkündigungsrecht gibt. Eine gute Krankenkasse findet man aber nicht nur über den Preis, sondern über das richtige Verhältnis von Preis und Leistung. In keiner anderen Branche gibt es eine gesetzliche Pflicht, auf einen billigeren Konkurrenten hinzuweisen. Diese Pflicht droht die Krankenversicherung auf den Aspekt ,billig‘ zu reduzieren – was dem Thema Gesundheitsversorgung nicht gerecht wird.“


Lothar Klein