Gesetzliche Krankenkassen

GKV-Spitzenverband warnt vor steigenden Beiträgen

Berlin - 13.06.2014, 12:00 Uhr


Seit der AMNOG-Reform im Jahr 2010 haben die gesetzlichen Krankenkassen und der Gesundheitsfonds milliardenschwere Überschüsse angesammelt. Jetzt sind einige Kassen erstmals wieder in die roten Zahlen gerutscht. Angesicht der aktuellen Meldungen über neue Defizite im ersten Quartal 2014 warnt der GKV-Spitzenverband vor steigenden Beiträgen ab 2015.

Dass einige Kassenarten zu Jahresbeginn in die roten Zahlen gerutscht sind, will der Dachverband der Kassen nicht kommentieren. Die Finanzergebnisse für die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt lägen noch nicht vor. Man gehe davon aus, dass das Bundesgesundheitsministerium diese wie jedes Quartal in nächster Zeit veröffentlichen werde. 

Dafür weist GKV-Sprecher Florian Lanz auf die von der Bundesregierung kürzlich beschlossene und ab 2015 greifende Neuregelung der Zusatzbeiträge hin. Er ist überzeugt: „Wenn zum Jahreswechsel der vorgegebene Einheitsbeitragssatz per Gesetz abgesenkt wird, werden viele Krankenkassen zum Ausgleich einen Zusatzbeitrag erheben müssen. Wie hoch dieser sein wird, ob dies alle Kassen betrifft und ob einige Kassen insgesamt einen höheren Beitragssatz nehmen müssen als heute, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht seriös sagen“, so Lanz.

CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn kündigte in einer Stellungnahme zur wirtschaftlichen Situation der Krankenkassen bereits weitere unpopuläre Reformschritte an: Angesichts der „tollen“ wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre gehe es den Krankenkassen in Deutschland finanziell zwar immer noch sehr gut. Allerdings stiegen die Ausgaben absehbar deutlich stärker als die Einnahmen. Spahn: „Die Rücklagen werden nicht ewig halten. Das heißt also, wir müssen die guten Zeiten nutzen, um jetzt nötige – auch unpopuläre – Strukturreformen, besonders bei den Krankenhäusern, zu machen."

Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt. Dabei wird der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent festgeschrieben. Der bislang allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt künftig ebenso weg wie die pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich. Dafür sollen die Kassen in Zukunft variable Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Eine Deckelung dieser einkommensabhängigen Zusatzbeiträge ist nicht vorgesehen.


Lothar Klein