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Kava-Kava-Urteile
BfArM geht in Berufung
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln in Sachen Kava-Kava nicht auf sich sitzen lassen. Insgesamt acht Urteile hat das Gericht gesprochen – alle mit dem Ergebnis, dass der Zulassungswiderruf des BfArM für Kava-Kava und Kavain-haltige Arzneimitteln nicht rechtmäßig war. In allen Verfahren hat die Behörde nun Rechtsmittel eingelegt.
Die Berufung wurde fristgerecht eingelegt – für die Begründung des Rechtsmittels bleibt der Behörde nun ein weiterer Monat Zeit. Derzeit will sich das BfArM nicht dazu äußern, mit welcher Argumentation es den verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen entgegentritt.
Der Streit zwischen Herstellern und BfArM um Kava-Kava zieht sich bereits über viele Jahre. Und es wird noch eine Weile dauern, bis er wirklich beigelegt ist. Nächste Station ist nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Ob dieses den Rechtsstreit abschließen kann und wann es seine Urteile fällt, ist derzeit nicht absehbar.
Berlin - 04.07.2014, 16:06 Uhr