Cannabis als Medizin

Patienten wollen Eigenanbau-Erlaubnis einklagen

Bonn - 08.07.2014, 16:25 Uhr


Fünf chronisch kranke Patienten wollen Cannabis zu Therapiezwecken selbst anbauen und klagen vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das ihnen den Anbau verbietet. Alle Fünf haben die Erlaubnis, Cannabis-Blüten aus der Apotheke zu erwerben und zu konsumieren. Der regelmäßige Kauf sei aber unerschwinglich, sagte der Anwalt eines Klägers am Dienstag zu Prozessbeginn in Köln.

Der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser sagte, der Staat dürfe chronisch Kranken den Cannabis-Zugang nicht generell verbieten, wenn dies das einzige Mittel sei, das ihre Schmerzen lindere und wenn es keine Behandlungsalternative gebe. Die Frage streife grundsätzlich die auch politisch emotional geführte Debatte um eine Legalisierung bestimmter Drogen. In engen Grenzen könne nur in Ausnahmefällen eine Erlaubnis zur Eigenherstellung erteilt werden. Eine solche Genehmigung gab es bisher in Deutschland laut Gerichtssprecher noch nicht.

Vertreter des beklagten BfArM sprachen von großen Risiken. Dass den Patienten Cannabis helfe, stehe außer Frage. Deshalb seien ihnen Erwerb und Konsum der Droge erlaubt worden. Es gehe aber nun um die Eigenproduktion großer Mengen von Betäubungsmitteln. Es sei möglich, dass sich die Kläger ein qualitativ fragwürdiges Arzneimittel herstellten. Unerwünschte Nebenwirkungen könnten auftreten. Eigenanbau sei zudem nicht mit internationalem Recht vereinbar.

Die fünf Männer sind überwiegend im mittleren Alter. Zwei von ihnen haben Multiple Sklerose, zwei chronische Schmerzen und ein weiterer Kläger hat unter anderem ADHS. Alle haben eine lange Therapie hinter sich, nur Cannabis hilft ihnen. In den fünf Fällen will das Gericht am 22. Juli seine Entscheidung verkünden. Bisher hätten rund 270 Menschen in Deutschland eine Genehmigung für den Erwerb erhalten.

Laut BfArM müsste in einem der fünf verhandelten Fälle der Kläger rund 25 Hanfpflanzen gleichzeitig anbauen, um seinen Monats-Bedarf von 100 Gramm Cannabis-Blüten zu decken. Die Pflanzen wolle er im Schlafzimmer seiner Zwei-Zimmer-Wohnung züchten, das aber mit einem Türschloss nur unzureichend gesichert sei vor Diebstahl. Für jede Pflanze müsse der Mann einen Wehrschutzschrank anschaffen. Die strikten Vorgaben für einen gewerblichen Anbau müssten auch hier angewendet werden.


dpa