Sachverständigenrats-Gutachten

Apothekendichte in Deutschland variiert stark

Berlin - 09.07.2014, 13:02 Uhr


In seinem diesjährigen Gutachten hat sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen unter anderem für mehr Wettbewerb im deutschen Arzneimittel- und Apothekenmarkt ausgesprochen. Zur Begründung verweist das Beratergremium auf den sehr begrenzten Preiswettbewerb im Arzneimittelbereich und die vergleichsweise hohe Apothekendichte in Deutschland. Deutliche Unterschiede gibt es auch zwischen den einzelnen Bundesländern.

Im Gutachten findet sich ein Bundesländer-Vergleich zu den Apothekenzahlen und zur Apothekendichte für das Jahr 2013, die auf Daten der ABDA und eigenen Berechnungen des Beratergremiums beruhen. Danach hat die niedrigste Apothekendichte Bremen: In der Freien Hansestadt gab es im letzten Jahr 152 Apotheken (117 Haupt- und 35 Filialapotheken), jede einzelne versorgte 4280 Einwohner. Es folgt Brandenburg mit 576 Apotheken (450/126), die jeweils 4260 Einwohner zu versorgen hatten. Die höchste Apothekendichte hatte hingegen das Saarland: Auf die 316 Apotheken (275/41) entfielen jeweils 3160 Einwohner.

Insgesamt gab es letztes Jahr 20.662 Apotheken, 16.661 Haupt- und 4001 Filialapotheken. Während die Gesamtzahl der Apotheken seit 2000 von 21.592 „geringfügig zurückging“ (-4,3 %), schreiben die Autoren, nahm die Zahl der Filialapotheken seit dem Jahr 2004 kontinuierlich zu. Im Durchschnitt lag die Apothekendichte letztes Jahr bei 3880, wobei sie in den neuen Bundesländern geringer ausfiel. Vor 14 Jahren hatte die durchschnittliche Apothekendichte in den neuen Bundesländern 4660 und in den alten 3670 betragen. Zwischenzeitlich fand somit eine „Angleichung“ statt. 1970 lag sie in den alten Bundesländern sogar noch bei 5000 – „ohne dass daraus damals Versorgungsprobleme resultierten“.

Wenngleich die Apothekendichte per se keinen in normativer Sicht validen Indikator darstelle, betonen die Berater der Regierung, deute ihr Wert auf eine geringe Wettbewerbsintensität hin. Im Durchschnitt liegt die Apothekendichte der 28-EU-Länder bei 3230 –  Deutschland erreicht insoweit eine unterdurchschnittliche Apothekendichte. Allerdings schließe diese Berechnung auch Länder wie Bulgarien, Griechenland, Litauen, Malta und Zypern ein, deren Apothekendichte den Wert von 2500 unterschreite. Verglichen mit den meisten wirtschaftlich ähnlich entwickelten Ländern weise Deutschland eine recht hohe Apothekendichte auf.

Angesichts der im europäischen Vergleich weit überproportionalen Bevölkerungsdichte in Deutschland erleichtere die recht hohe Apothekendichte eine nachhaltige Sicherung der Versorgung, heißt es im Gutachten weiter. Allerdings gehe sie einher mit einem sehr begrenzten Preiswettbewerb, der sich auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente und damit auf nur zwölf Prozent des Apothekenumsatzes an Arzneimitteln beschränke. Einer effizienten und effektiven Arzneimitteldistribution stünden neben der Arzneimittelpreisverordnung noch weitere „wettbewerbshemmende staatliche Regulierungen im Apothekenbereich“ entgegen – etwa die Beschränkungen bei Fremd- und Mehrbesitz.

Zum vollständigen Gutachten des Sachverständigenrats gelangen Sie hier.


Juliane Ziegler


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