Placebo statt Codein gegen Reizhusten, Antidiabetika gegen Alzheimer

Stuttgart - 15.11.2014, 08:00 Uhr


Herbstzeit = Erkältungszeit. Es kratzt im Hals, der Hustenreiz quält. Da sorgen die Diskussion um die Sicherheit Codein-haltiger Präparate und ein Rückruf für Verunsicherung. Ob Placebo oder Agavensaft die Lücke schließen können? Bewährt haben sich Hyaluronsäure-haltige Lutschpastillen, die in immer größerer Zahl in den Markt drängen. Doch einem Präparat droht jetzt der Vertriebsstopp. Mehr dazu in unserer Wochenschau….

Kein Codein für Kinder. Bei unproduktivem Husten gilt Codein als Goldstandard, für Kinder unter 2 Jahren ist es jedoch nicht zugelassen. Gefürchtet ist vor allem eine zu schnelle Metabolisierung von Codein zu Morphin, wie dies bei Ultra-rapid-Metabolizern der Fall ist. Atemdepressionen bis hin zum Atemstillstand können die Folge sein. Vor diesem Hintergrund dürfen bei Schmerzen Codein-haltige Präparate bei Kindern unter 12 Jahren nicht mehr angewendet werden. Für die Indikation Husten wird in Kürze ebenfalls mit einer entsprechenden Einschränkung gerechnet. UCB Pharma ruft jetzt schon Codicaps® Saft gegen Reizhusten zurück. Vom Rückruf betroffen sind auch Restbestände des Arzneimittels unter den alten Bezeichnungen Codicaps® Kindersaft Neo und Optipect® Kodein forte Tropfen.

Agavensirup oder Placebo. Einen Ausweg aus dem therapeutischen Dilemma bei Reizhusten könnte Agavensirup oder gar Placebo in Form eines wirkstofffreien dickflüssigen Sirups sein. Es wirkte in einer Studie bei Kindern unter 2 Jahren gleich gut wie Agavensirup und besser als nichts.

Reizstiller-Streit Pohl-Boskamp gegen Klosterfrau. Pohl-Boskamp vermarktet seit Längerem erfolgreich mit GeloRevoice® ein Hyaluronsäure-haltiges Präparat bei Hustenreiz und Heiserkeit, das ruft Nachahmer auf den Plan. Neo-angin® stimmig plus - als Medizinprodukt der Klasse 1 im Markt - ist ähnlich zusammengesetzt, enthält aber den Wirkstoff Polyhexanid. Geworben wird unter anderem mit einer antibakteriellen Wirksamkeit, ohne dass diese belegt sein soll. Dagegen hat Pohl-Boskamp geklagt und in der mündlichen Verhandlung Recht bekommen: Klosterfrau soll nicht mehr mit dem Schutz vor bakteriellen Erregern werben dürfen. Zudem will Pohl-Boskamp ein Vertriebsverbot erreichen, da Medizinprodukte mit pharmakologisch wirksamen Inhaltsstoffen nicht nach Klasse 1 zertifiziert werden dürfen. Auch in diesem Punkt ist das Gericht dem Kläger gefolgt.

(Zusatz-)nutzlose Antidiabetika gegen Alzheimer? Die neuen Inkretinmimetika Liraglutid (Victoza®) und Lixisenatid (Lyxumia®) sollen zwar die Diabetestherapie verbessern, IQWiG und G-BA sehen jedoch für Lixisenatid keinen Zusatznutzen. Der Hersteller Sanofi hatte daraufhin nach gescheiterten Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband das Präparat in Deutschland vom Markt genommen. Probleme mit dem (Zusatz-)Nutzenbeleg sollte es allerdings nicht geben, wenn sich Ergebnisse im Alzheimer-Mausmodell bestätigen lassen. Hier zeigten die GLP-1-Agonisten eine neuroprotektive Wirkung, so wie sie noch mit keinem gegen Alzheimer eingesetzten Wirkstoff gesehen worden ist.

Zusatz-nutzloses Antiepileptikum. Fassungslos reagierte Eisai, Hersteller von Perampanel (Fycompa®) auf die erneute Weigerung des G-BA, dem Antiepileptikum einen Zusatznutzen zu attestieren. Das G-BA untermauerte seinen Entschluss mit dem Hinweis, dass die eingereichten Studien nicht geeignet waren, den Zusatznutzen zu belegen.

Cave Co-Trimoxazol plus ACE-Hemmer/Sartan. Kaliumspiegel über 5,2 mmol/l können Arrhythmien bis hin zum Kammerflimmern und Herz-Kreislaufstillstand auslösen. Verschiedene Arzneistoffe wie ACE-Hemmer und Angiotensin-Rezeptoragonisten erhöhen den Kaliumspiegel, aber auch das antibakteriell wirkende Co-trimoxazol. Werden solche Arzneistoffe kombiniert, drohen Hyperkaliämien mit tödlichem Ausgang. Das geschieht immer wieder, wie eine kanadische Fall-Kontroll-Studie zeigt.

Illegale Arzneimittel – diesmal aus Spanien. Arzneimittelpreisgefälle innerhalb Europas sind die Triebfeder für lukrative Import- und Exportgeschäfte, die nicht immer legal sind. Jetzt wurde in Spanien ein Schmugglerring aus Apotheken und Großhändlern zerschlagen, der illegal Arzneimittel auch nach Deutschland geliefert hat. 

Arzneimittel "Blutegel". Wer Blutegel nach Deutschland importieren will, benötigt eine entsprechende arzneimittelrechtliche Erlaubnis. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz entschieden.


Dr. Doris Uhl


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