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Entlassung aus der Apothekenpflicht
Sachverständigenausschuss schmettert Anträge für Analgetika ab
In Deutschland hält das „Bollwerk“ der Apothekenpflicht offenbar besser als in anderen, freigiebigeren europäischen Ländern. Der zuständige Sachverständigenausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat diverse Anträge auf Entlassung in die Freiverkäuflichkeit abgelehnt. Dies ist einem heute bekannt gemachten kurzen Ergebnisprotokoll zu einer Anfang bis Mitte Oktober gelaufenen schriftlichen Anhörung zu entnehmen.
Beantragt worden war unter anderem die Freiverkäuflichkeit von Diclofenac-Salzen zur topischen Anwendung und Ibuprofen 200 mg Tabletten oder Granulat. Außerdem sollten Nikotinersatzpräparate zur oralen (buccalen) bzw. transdermalen Applikation für Abgabestellen außerhalb der Apotheke frei gegeben werden. In allen drei Fällen spricht sich der Ausschuss mehrheitlich dagegen aus.
Des Weiteren lagen folgende Anträge zu pflanzlichen Zubereitungen vor, die ebenfalls allesamt nicht befürwortet werden, und zwar für:
- Teufelskrallenwurzel und seine Zubereitungen,
- Kombination von Trockenextrakten aus Thymiankraut und Primelwurzel,
- Kombination von Trockenextrakten aus Birkenblättern, Orthosiphonblättern und Goldrutenkraut,
- Thymianfluidextrakt (DAB 2010).
Der Sachverständigenausschuss berät das Gesundheits- und das Ernährungsministerium im Hinblick auf Fragen zur Apothekenpflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Sie dienen als Grundlage für die abschließende Entscheidung des jeweils zuständigen Bundesministeriums. Abweichende Beurteilungen sind zwar grundsätzlich möglich, aber in der Regel eher unwahrscheinlich. Änderungen der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, das heißt, auch die Länder haben hier ein Wörtchen mitzureden.
Remagen - 21.11.2014, 15:55 Uhr