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Bundesversicherungsamt mahnt
Keine Wechsel-Panik wegen Zusatzbeiträgen
Zum 1. Januar 2015 sinkt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Zugleich wird den Kassen ermöglicht, kassenindividuelle – und prozentual zu erhebende – Zusatzbeiträge einzuführen. Betroffene Mitglieder erhalten dabei ein Sonderkündigungsrecht. Das Bundesversicherungsamt (BVA) mahnt allerdings vor einem voreiligen Wechsel.
Ob nun ein Zusatzbeitrag eingeführt wird oder nicht: Das BVA weist darauf hin, dass Kassenmitglieder jederzeit ihre Kasse wechseln können – jedenfalls dann, wenn sie dort länger als 18 Monate versichert waren. Ein Sonderkündigungsrecht brauchen sie dafür nicht. BVA-Präsident Dr. Maximilian Gaßner rät daher den Versicherten, keine übereilten Entscheidungen zu treffen und bei der Wahl der Krankenkasse nicht nur auf die Unterschiede beim Zusatzbeitrag zu achten.
„Es ist richtig und wichtig, dass der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen auch über kassenindividuelle Zusatzbeiträge erfolgt“, so Gaßner. Denn nur so bestehe bei den Kassen der Anreiz, die Verwaltungsausgaben so gering wie möglich zu halten und Effizienzpotenziale zu nutzen. Allerdings sollten die Versicherten die Wahl ihrer Krankenkasse nicht nur von der Höhe des Zusatzbeitrages abhängig machen, meint der BVA-Präsident. Auch andere Faktoren seien zu berücksichtigen – etwa die Beratung, der Service, das Angebot an zusätzlichen Satzungsleistungen oder die Erreichbarkeit über eine Geschäftsstelle vor Ort.
Der GKV-Schätzerkreis beim BVA geht für 2015 davon aus, dass der Zusatzbeitrag im Schnitt bei 0,9 Prozent liegen wird – also genauso hoch ist, wie der bislang allein vom Versicherten zu übernehmende Kassenbeitrag. Insofern werden die meisten Versicherten im neuen Jahr keine große Veränderung bei ihren Kassenbeiträgen spüren.
Berlin - 24.11.2014, 15:23 Uhr