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Reduktion des Alkoholkonsums
IQWiG fehlen Belege für Nalmefen-Zusatznutzen
Wer viel Alkohol trinkt und aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, seinen Konsum zu reduzieren, kann medikamentöse Hilfe in Anspruch nehmen. Seit Februar 2013 steht dazu Nalmefen (Selincro®) zur Verfügung. Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung hat das IQWiG jetzt die Datenlage mit Naltrexon verglichen. Das Resultat: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Der Hersteller Lundbeck hatte für die Nutzenbewertung Daten von elf Placebo-kontrollierten Nalmefen-Studien eingereicht, vier dieser Studien wurden durchgeführt, um die Überlegenheit von Nalmefen bei der Reduktion des Alkoholkonsums gegenüber Placebo zu belegen. Eine direkte Vergleichsstudie mit Naltrexon gibt es nicht. Daher wollte der Hersteller den Zusatznutzen mithilfe eines indirekten Vergleichs belegen. Dazu zog er sieben Placebo-kontrollierte Naltrexon-Studien heran. Eine dieser Studien fiel durchs Raster, weil Naltrexon nicht über den gesamten Untersuchungszeitraum ordnungsgemäß angewendet worden war. Die übrigen Studien hatten als Behandlungsziele Abstinenz und Rückfallprophylaxe und erlauben nach Ansicht des IQWiG keine Rückschlüsse auf eine Änderung des Trinkverhaltens.
Damit ist ein Zusatznutzen für Nalmefen für das IQWiG nicht belegt. Die Dossierbewertung durch das IQWiG ist Teil der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geleiteten frühen Nutzenbewertung. Es folgt jetzt ein Stellungnahmeverfahren, an dessen Ende der G-BA einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens veröffentlicht und damit die frühe Nutzenbewertung abschließt.
Stuttgart - 01.12.2014, 16:20 Uhr