Abmahn-Tsunami

Wagner und Becker rudern zurück

Berlin - 08.12.2014, 12:00 Uhr


Die Fristen, die der Rechtsanwalt Christoph Becker den von ihm abgemahnten Apotheken gesetzt hat, sind hinfällig geworden. Der Leipziger Anwalt bestätigte gegenüber DAZ.online, dass alle Fristen gegenüber allen Abgemahnten ausgesetzt sind. Die Betroffenen müssten nun nichts mehr tun. Er trete nun in Vergleichsverhandlungen mit den „Landesverbänden der Apotheker“ und den „großen Beteiligten“, so Becker. Auch der Schwäbisch-Haller Apotheker selbst will die von ihm und seinem Anwalt angestoßene Abmahnwelle beenden.

Am Sonntag verschickte Becker ein Fax an einige Anwälte, die mit dem Abmahnverfahren betraut sind. Darin heißt es, im Namen seines Mandanten würden für die am 30. November 2014 versendeten Abmahnungen alle Fristen ausgesetzt, „da nächste Woche zentrale Vergleichsverhandlungen mit den Apothekerverbänden und anderen großen Beteiligten stattfinden sollen“. Eine Information der Medien und eine Einladung erfolge durch die Apothekerverbände, heißt es weiter.

Bislang liegt weder eine Medieninformation noch eine Einladung durch die Verbände vor. DAZ.online ist lediglich von einem Verband bekannt, der angeblich mit Becker verhandeln soll. Von anderen Verbänden ist zu hören, dass man sich nicht veranlasst sieht, einen Vergleich anzustreben. Auch der Verlag Wort&Bild, dessen Kunden ebenfalls von Abmahnungen betroffen sind, führt offensichtlich Gespräche mit Wagner/Becker.

Bei apotheken.de – einem der „großen Beteiligten“ – weiß man nichts von einem Gesprächsangebot. „Bei mir hat sich weder der Rechtsanwalt Becker gemeldet noch der Apotheker Wagner“, so die zuständige Projektleitern Sarah Wessinger. Von einem Vergleich will man in Stuttgart jedenfalls nichts wissen. „Es gibt keinen wettbewerbsrechtlichen Anspruch, der vorliegend geltend gemacht und über den verhandelt werden könnte“, sagt Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank, der für betroffene apotheken.de-Kunden die außergerichtliche Korrespondenz übernommen hat. „Es kann höchstens darum gehen, dass Herr Becker Wege aufzeigt, wie er den eingetretenen Schaden wiedergutmacht.“

Für das aktuelle Vorgehen ändert sich laut Dr. Timo Kieser, ebenfalls mit Hunderten apotheken.de-Fällen betraut, durch die Aussetzung der Frist nichts. Die Abmahnung werde zurückgewiesen. Außerdem werde Strafanzeige gegen Becker und Wagner bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht.   


Kirsten Sucker-Sket


Das könnte Sie auch interessieren

Dubioses Apotheker-Anwalt-Duo – Chronologie einer schamlosen Massenabmahnung

Von der Abmahn-Welle zum Rinnsal?

Internetauftritte abgemahnt

Apotheken im Abmahn-Tsunami

Anwälte: Kein Grund zur Unruhe – nichts zahlen, aber prüfen

Abmahn-Welle schwappt über Apotheken

Becker/Wagner-Abmahnungen

Nicht beunruhigen lassen!

„Brücken-Apotheker“ Wagner verstorben

Becker wehrt sich gegen Schadensersatzklage

„Brücken-Apotheker“ Wagner verstorben

Abmahn-Anwalt verklagt

Folgen der Massenabmahnungen

Hohe Forderungen gegen Abmahnduo

Tipps nach den Erfahrungen mit dem Massenabmahn-Duo Becker/Wagner

Was tun bei Abmahnungen?