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Aktionsbündnis Patientensicherheit
eGK kann Leben retten
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die den schnellen Zugriff auf Patientendaten und medizinische Informationen zum Patienten zulässt, muss rasch kommen. Das fordert das Aktionsbündnis Patientensicherheit. Es ist überzeugt: Im Notfall könnten mit einer gut ausgestatteten eGK Menschenleben gerettet werden.
2006 sollte die eGK eigentlich eingeführt werden – eRezept, eArztbrief und Arzneimitteldokumentation standen bei der Planung vor 14 Jahren ganz vorn auf der Agenda. Mittlerweile gibt es zwar eine sogenannte eGK und fast alle gesetzlich Versicherten haben sie in der Tasche. Doch bisher kann sie nicht mehr als die alte Versichertenkarte, sie ist lediglich zusätzlich mit einem Foto versehen.
Beim APS – das sich aus Vertretern der Gesundheitsberufe und der Krankenkassen sowie ihrer Verbände und Patientenorganisationen zusammensetzt – ist man verständnislos: „Widerstand und Partikularinteressen verschiedener Gruppen, aber auch Planungsprobleme und ungeklärte Datenschutzfragen haben eine, im Sinne der Patientensicherheit erweiterte, eGK-Nutzung bis heute verhindert“, sagt die Vorsitzende des Bündnisses, Hedwig François-Kettner.
Ginge es nach dem APS, wären Notfalldaten, Medikationspläne, Rezepte, Arztbriefe und Untersuchungsbefunde heute längst auf oder über die Karte verfügbar. „Ärzte könnten damit rasch Informationen über Allergien, wichtige Medikamente oder etwa einen Herzschrittmacher erhalten, aber auch belastende und teure Doppeluntersuchungen vermeiden“, so die APS-Vorsitzende.
Hoffnungsschimmer E-Health-Gesetz
Das APS hofft nun auf das „E-Health-Gesetz“, das der eGK Anschub geben soll und das die Bundesregierung noch für dieses Jahr angekündigt hat. Allerdings wird die Zeit langsam knapp, wenn der Plan noch aufgehen soll. „Eine erweiterte Gesundheitskarte ist ganz im Sinne eines patientenorientierten und zukunftsweisenden Gesundheitssystems“, sagt Prof. Dr. Hartmut Siebert, stellvertretender Vorsitzender des APS. Nun gehe es darum, die nötige Infrastruktur schnell aufzubauen und verfügbar zu machen. Dabei gelte es, Parallel- und Insellösungen unbedingt zu vermeiden – auch mit Blick auf die Telemedizin und e-Health. Nötig seien vielmehr einheitliche Standards zur sektorenübergreifenden Nutzung.
Die Sicherheit personenbezogener Daten dürfe zu keiner Zeit in Frage stehen – das fordert auch das APS. Und es ist überzeugt, dass die Telematikinfrastruktur als eine der weltweit sichersten konzipiert sei. In einem Positionspapier des APS zur eGK bedauert das Bündnis, dass die Diskussion zur eGK bisher isoliert von jener zu Telemedizin und e-Health geführt werde. Und es verweist darauf, dass diese neuen technischen Möglichkeiten nur dann einen überzeugenden und nachhaltigen Nutzen haben werden, „wenn sensible Gesundheitsdaten nicht einfach über das Internet verschickt werden“. APS warnt: „Wenn jedoch eine einheitliche Telematikinfrastruktur diskreditiert wird, verweist dies Nutzerinnen und Nutzer notwendig auf die viel unsicheren Kommunikationswege des Internets und auf unsichere Lösungen ausländischer Anbieter.“
Nicht zuletzt hält es das Bündnis für wesentlich, Patienten als wichtigste Interessengruppe in die Gestaltung der eGK partnerschaftlich einzubinden und ausreichend zu informieren. „Sie nutzen die Lösungen nicht nur, sie bezahlen sie mit ihren Kassenbeiträgen auch“, so François–Kettner. Patienten müssen deshalb mit entscheiden dürfen, welche Krankendaten auf der Karte gespeichert oder über die Karte verfügbar gemacht werden.
Berlin - 10.12.2014, 08:31 Uhr