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Landgericht Berlin
Noch keine Entscheidung zu Thomas Bellartz
Ein Jahr nach der Anklageerhebung durch die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Berlin immer noch nicht über die Eröffnung eines Verfahrens gegen den früheren ABDA-Pressesprecher Thomas Bellartz entschieden. Ein Termin für die ausstehende Entscheidung sei ebenfalls nicht in Sicht, erklärte ein Gerichtssprecher auf DAZ.online-Anfrage.
Gründe nannte der Gerichtssprecher nicht. Die Dauer des Verfahrens könne auf weitere Ermittlungen hindeuten. Es könne aber auch daran liegen, dass andere anhängige Verfahren vorrangig behandelt würden.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte vor einem Jahr wegen des „Datenklaus“ im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anklage wegen des Ausspähens von Daten und Vergehen nach dem Bundesdatenschutzgesetz vor dem Landgericht Berlin gegen den 40-jährigen IT-Spezialisten Christoph H. und den ehemaligen ABDA-Sprecher Thomas Bellartz erhoben. Den beiden Angeschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft vor, in den Jahren 2009 bis 2012 gemeinschaftlich handelnd, sich in insgesamt 40 Fällen unbefugt Zugang zu vertraulichen Daten aus dem BMG verschafft und diese für eigene wirtschaftliche Zwecke verwendet zu haben.
Christoph H. hatte für einen externen IT-Dienstleister im BMG die EDV-Anlage gewartet. Die Angeschuldigten, die sich im Jahre 2006 über das Internet kennengelernt haben sollen, kamen der Anklage zufolge in der Folgezeit überein, zusammenzuarbeiten und vertrauliche Daten aus dem Bereich des Apotheken- und Arzneimittelwesens im BMG auszuspähen und wirtschaftlich zu verwerten.
H. soll für die beschafften Informationen aus dem Bereich des Apotheken- und Pharmawesens Geldzahlungen in Höhe von jeweils ca. 500 Euro bis 700 Euro von Bellartz erhalten haben. Bellartz wollte sich der Anklage zufolge mit den ausgespähten Daten vor allem einen Informationsvorsprung in Bezug auf aktuelle Gesetz- und Verordnungsentwürfe des BMG mit Bezug zur Apothekerschaft verschaffen.
Berlin - 06.01.2015, 12:19 Uhr