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Notfallverhütungsmittel
LAK BaWü: „Pille danach“-Versand verboten
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hält die Abgabe von Notfallverhütungsmitteln über Versandapotheken für nicht statthaft. Es handle sich einerseits um ein zeitkritisches Notfallpräparat, das nicht auf „Vorrat“ eingekauft werden sollte. Zudem schließe die Apothekenbetriebsordnung wegen der erforderlichen Beratung vor der Abgabe den Versand aus, erklärt sie.
Der Versand würde im Notfall viel zu lange dauern, so die LAK. „Zum anderen darf nach den gesetzlichen Vorgaben ein Versand nicht erfolgen, wenn zur sicheren Anwendung des Arzneimittels ein Informations- und Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker nicht erfolgen kann“, heißt es weiter. Die LAK bezieht sich dabei auf § 17 Abs. 2a S. 2 ApBetrO: „Die Versendung darf nicht erfolgen, wenn zur sicheren Anwendung des Arzneimittels ein Informations- oder Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker nicht erfolgen kann.“
Aus Sicht der Kammer ist zur sicheren Anwendung der „Pille danach“ eine qualitativ hochwertige Beratung in Apotheken erforderlich. Dies könne nur durch die persönliche Information und Beratung durch einen Apotheker vor Ort im Gespräch mit der Patientin sichergestellt werden. „Die ‚Pille danach‘ ist nicht frei von Nebenwirkungen. Sie sollte deshalb nur nach einer intensiven Beratung durch den Apotheker ausgehändigt werden. Die Landesapothekerkammer wird den Apothekerinnen und Apothekern in Baden-Württemberg hierzu zeitnah entsprechende Fortbildungen anbieten“, so LAK-Präsident Dr. Günther Hanke.
Grundsätzlich begrüßt die Kammer aber die Entscheidung der EU-Kommission, ellaOne® (Ulipristal) aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. „Apotheker sind die Arzneimittelexperten. Sie können die Patienten auch zur Anwendung, dem Risikoprofil und den möglichen Nebenwirkungen der ‚Pille danach‘ effektiv in der Apotheke beraten“, so Hanke. Er gibt zu bedenken, dass das Risikoprofil von ellaOne® etwas kritischer zu bewerten sei als das der PiDaNa®. So müsse vor der Anwendung von ellaOne® eine vorliegende Schwangerschaft sicher ausgeschlossen werden. Außerdem sollte ellaOne® im Gegensatz zur PiDaNa® nicht bei schwerem Asthma angewendet werden und weise mehr mögliche aber weniger häufige unerwünschte Arzneimittelwirkungen auf.
Berlin - 09.01.2015, 15:18 Uhr