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Rezeptfreie „Pille danach“
BMG: Keine „Eilverordnung“
Heute gab es Gerüchte, das Bundesgesundheitsministerium (BMG) werde um 15 Uhr eine „Eilverordnung“ zur „Pille danach“ vorlegen. Die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung solle nun schneller geschehen, als es die üblichen Fristen für den Erlass einer Verordnung vorsehen. Das BMG wies diese Gerüchte allerdings zurück. Entsprechende Medienberichte seien „falsch“, so eine Sprecherin.
Das BMG bleibt bei seiner mittlerweile wie ein Mantra anmutenden Formel: Man arbeite daran, schnellstmöglich für eine Anpassung zu sorgen. Heute sei man aber noch nicht soweit. Beide Notfallkontrazeptiva – mit den Wirkstoffen Ulipristalacetat und Levonorgestrel – sollen aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Jedenfalls für Levonorgestrel ist dafür unstreitig die Änderung der AMVV notwendig. Das soll nun rasch geschehen – den Begriff „Eilverordnung“ will man im BMG aber nicht verwendet wissen. Noch gebe es keine Änderungsverordnung, auch zu einer Anhörung sei noch niemand eingeladen worden.
Möglicherweise findet das Ministerium dennoch Wege, Fristen zu verkürzen. Der Termin im Bundesrat müsste aber auf jeden Fall eingehalten werden. Nach Informationen von DAZ.online wäre aber selbst bei allen Bemühungen, Zeit zu sparen, der nächste Sitzungstermin für das Plenum der Länderkammer, der 6. Februar, kaum erreichbar. Die nächste Sitzung wäre dann erst am 6. März. Fakt ist: Das Ministerium gibt sich zwar bemüht, eine schnelle Lösung zu finden. Die konkrete Frage, ob ellaOne® schon jetzt rezeptfrei abgegeben werden kann oder ob hierfür auch eine Änderung der AMVV nötig ist, bleibt jedoch nach wie vor unbeantwortet.
Berlin - 13.01.2015, 16:56 Uhr