Therapie der Hepatitis C

Frühe Einigung: Erstattungsbetrag für Olysio steht

Berlin - 15.01.2015, 16:08 Uhr


Das Pharmaunternehmen Janssen und der GKV-Spitzenverband haben sich bereits in ihrer ersten Verhandlungsrunde auf einen Erstattungsbetrag für den Proteaseinhibitor Olysio® (Simeprevir) geeinigt. Damit ist Olysio® das erste der neuen Hepatitis C-Arzneimittel, für die ein Erstattungsbetrag steht.

Im vergangenen Jahr sind eine Reihe neuer Therapieoptionen für Patienten mit chronischer Hepatitis C auf den Markt gekommen – Präparate, die auch aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses echten Zusatznutzen bieten. Doch sie haben ihren Preis. Vor allem Sovaldi® (Sofosbuvir) war deshalb immer wieder im Gespräch – die Kassen forderten, der Erstattungsbetrag neuer Arzneimittel müsse rückwirkend ab Markteinführung gelten.

Nun steht also der erste Erstattungsbetrag – für Simeprevir. Wie Janssen mitteilt, ist der verhandelte Preis für beide Vertragspartner ein Kompromiss. Er ist ab dem 15. Januar 2015 in der Lauertaxe abgebildet. Für die 4-Wochen-Packung liegt der Apothekenverkaufspreis bei 9.359,53 Euro. Bis gestern kosteten 28 Hartkapseln 16.245,96 Euro.

Für die Kassen könnte es dennoch deutlich teurer kommen. Denn Olysio® ist für eine Kombinationstherapie vorgesehen. Im Standardregime mit Peginterferon alfa und Ribavirin. Doch ebenso mit dem noch teureren Sofosbuvir. Janssen weist darauf hin, dass Patienten mit chronischer Hepatitis C vom Genotyp 1 oder 4 – selbst bei Vorliegen einer Zirrhose – mit einer Kombinationstherapie aus Olysio® und dem Polymeraseinhibitor Sofosbuvir innerhalb von zwölf Wochen Heilungschancen von über 90 Prozent hätten. Die Kombination aus Simeprevir und Sofosbuvir sei das kürzeste Therapieregime für diese Patienten.

Nun darf man gespannt sein, welchen Preis die Kassen künftig für Sovaldi® zahlen müssen. Für dieses Medikament läuft die Frist für die Erstattungsbetragsverhandlungen bis zum 17. Januar. Derzeit sieht es allerdings nicht nach einer Einigung am Verhandlungstisch aus. Sollte sich dies bewahrheiten, müsste die Schiedsstelle den Erstattungsbetrag festlegen. Hierfür hätte sie drei Monate, also bis zum 17. April Zeit.


Kirsten Sucker-Sket