AMVV-Änderungsverordnung zur „Pille danach“

KBV: Verbindliche Vorgaben für nicht-ärztliche Beratung

Berlin - 15.01.2015, 17:37 Uhr


Die KBV bezweifelt, dass sich durch die Herausnahme von Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht die Versorgungsqualität für Frauen in Deutschland verbessern lässt. In ihrer Stellungnahme zur Änderungsverordnung zur AMVV erklärt die KBV zwar, dass sie die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums nachvollziehen könne. Doch sie hält einige Vorschläge zur Risikoreduktion parat.

An den Entwurf für die AMVV-Änderungsverordnung ist keine Regelung zur Kostenübernahme durch die GKV gekoppelt. Der Begründung lässt sich aber entnehmen, dass eine solche angedacht ist. Das BMG hatte auch schon zuvor erklärt, eine solche Kostenübernahme zu prüfen – denn an sich wäre die „Pille danach“ als OTC-Arzneimittel von den Patientinnen selbst zu zahlen. Die KBV erklärt in ihrer Stellungnahme, dass jedenfalls im Fall der Kostenübernahme weiterhin eine ärztliche Verordnung des Notfallkontrazeptivums erfolgen sollte. „Damit wäre gerade für die Patientengruppe der Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr nahtlos die bisherige qualitätsgesicherte Versorgung im Rahmen ihrer Krankenversicherung gegeben.“

Weiterhin verweist die KBV auf den Zusammenhang zwischen Notfallkontrazeption und Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich. Ihr Fazit: In Deutschland sind die Abbruchraten besonders niedrig – vor allem bei Minderjährigen sinken sie beständig. Dagegen stagnierten sie in Ländern, in denen die „Pille danach“ rezeptfrei zu haben ist, auf hohem Niveau oder stiegen gar (Frankreich oder England). Die KBV sieht die hierzulande bislang erforderliche ärztliche Verordnung und die erfolgende Beratung als einen wesentlichen Grund für die gute Position Deutschlands im internationalen Vergleich.

Daraus zieht sie den weiteren Schluss: „Die Anwendung medikamentöser Notfallkontrazeption sollte deshalb auch weiterhin durch qualifizierte Beratung begleitet sein. Wer diese Mittel zur Anwendung bringt, sollte in der Lage sein, die Notwendigkeit ihres Einsatzes zu klären, Fragen zu Wirksamkeit, Kontraindikationen, Neben- und Wechselwirkungen zu beantworten und im Einzelfall bei entsprechender Anamnese auch eine bereits bestehende Schwangerschaft auszuschließen.“

Vorstand Regina Feldmann schlägt in der Stellungnahme des KBV daher vor, verbindliche Vorgaben für eine nicht durch einen Arzt vorgenommene Beratung zu machen. Dies sei auch vor dem Hintergrund der noch nicht abschätzbaren Marketingstrategien und kommerziellen Werbung zu frei erhältlichen Notfallkontrazeptiva wichtig. Vorbild könnte die Schweiz sein, wo eine aufwendige Beratung einschließlich standardisierter Erhebung der Anamnese, deren Interpretation und ggf. Vermittlung zu einem Frauenarzt zwingend vorgeschrieben sei.


Kirsten Sucker-Sket


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