„Pille danach“ als OTC

Gespräche über Dokumentation in Apotheken

Berllin - 19.01.2015, 18:13 Uhr


Während das formelle Verfahren zur Freigabe der „Pille danach“ läuft, finden erste Gespräche darüber statt, wie die Beratung in Apotheken künftig aussehen soll. Am Freitag traf man sich zum ersten Mal im Bundesgesundheitsministerium. Überwiegend halten sich die Beteiligten bedeckt. Nur die Frauenärzte lassen ein paar Informationen durchblitzen: Ihr Bundesverband verweist darauf, dass die weiteren Beratungen zeigen müssen, ob es in Deutschland künftig einen standardisierten Dokumentationsbogen ähnlich dem in Schweizer Apotheken geben wird.

Bis zum Frühjahr bleibe die „Pille danach“ in Deutschland noch rezeptpflichtig, erklärt der Bundesverband der Frauenärzte (BVF) in einer Pressemitteilung. Die vom BMG geplante Umstellung auf die Rezeptfreiheit solle nach Vorstellung des Ministeriums zwar zügig erfolgen, zunächst müssten aber noch die notwendigen Verordnungsänderungen vorgenommen und Fragen der Beratung und Dokumentation in der Apotheke geklärt werden. Dafür sei vergangenen Freitag erstmals eine Runde mit Vertretern der Ärzte, der Apotheker und der Arzneimittelindustrie im BMG zusammengekommen. Ob es hierzulande künftig ein ähnliches Modell wie in der Schweiz geben wird – wo Frauen mithilfe eines standardisierten Dokumentationsbogens in der Apotheke befragt und beraten werden – „darüber werden die Beratungen in den kommenden Wochen entscheiden“.

Doch Verbands-Vize Dr. med. Klaus König stellt klar: Beide Präparate zur Notfallverhütung seien hochwirksame Medikamente. „Apotheken haben deshalb im Prinzip bei der Abgabe dieser Arzneimittel dieselben Pflichten der Aufklärung und Dokumentation wie Ärzte, und sie müssten sich denselben Standards unterwerfen, was die Fragen zur Notwendigkeit der Einnahme angeht, zur Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Arzneimittels, zum Ausschluss von Gegenanzeigen und zur Aufklärung über Nebenwirkungen und vor allem auch zur notwendigen Verhütung im weiteren Verlauf des Zyklus.“ Wenn sich eine Frau nicht hinreichend beraten fühle und ungewollt schwanger werde, „wird es dem Apotheker helfen, wenn er die Befragung und die Aufklärung dokumentiert hat“.

Aus Sicht des BVF muss in den kommenden Wochen außerdem geklärt werden, wie sichergestellt werden kann, dass in Deutschland auch in Zukunft unerwünschte Teenagerschwangerschaften die Ausnahme bleiben. „Wir haben in Deutschland die niedrigste Rate an unerwünschten Schwangerschaften bei Teenagern weltweit und die niedrigste Rate an Schwangerschaftsabbrüchen“, betont Dr. med. Werner Harlfinger, Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz. „Wir führen dies auf die hervorragende Aufklärung und frauenärztliche Versorgung junger Mädchen und ihre ärztliche Betreuung in der Situation der Notfallverhütung in Deutschland zurück.“ Es müsse daher Sorge dafür getragen werden, so der Frauenarzt, dass dies so bleibe. „Es gilt, hierfür eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Das hat für uns alle Priorität.“


Juliane Ziegler