Rezeptfreie „Pille danach“

arznei-telegramm befürwortet nur Freigabe von Levonorgestrel

Stuttgart - 27.01.2015, 17:30 Uhr


Der genaue Termin ist zwar noch nicht bekannt, dass aber demnächst sowohl die Levonorgestrel- (Pidana®) als auch die Ulipristalacetat-haltige (Ellaone®) „Pille danach“ rezeptfrei erhältlich sein werden, steht fest. Nun hat sich auch das arznei-telegramm zu der Thematik geäußert. Bei dem unabhängigen Informationsdienst ist man der Meinung, dass sich nur Levonorgestrel als rezeptfreies Notfallkontrazeptivum eignet.

Unter Berücksichtigung aller bekannten Fakten befürwortet das arznei-telegramm® beim derzeitigen Stand der Kenntnis nur die Rezeptfreiheit von LNG-Präparaten, die von Ulipristalacetat hingegen nicht. Eine überlegene Wirksamkeit des einen oder anderen Mittels ließe sich auf der Basis der vorhandenen Daten nicht hinreichend belegen, für LNG gäbe es aber deutlich mehr Erfahrungen als für das erst seit fünf Jahren erhältliche Ulipristalacetat. So lägen für Ulipristalacetat im Gegensatz zu LNG nach wie vor nur spärliche Daten zur Teratogenität bei Versagen der Notfallkontrazeption oder versehentlicher Einnahme in der Frühschwangerschaft vor. Unter LNG seien Fehlbildungen beim Kind nicht zu erwarten.

Außerdem kämen neben der Verzögerung oder Verhinderung des Eisprungs bei Ulipristalacetat Effekte auf die Gebärmutterschleimhaut als weiterer Wirkmechanismus in Betracht, sodass es auch zu einer Störung der Einnistung der befruchteten Eizelle kommen könnte. Auch stehe Ulipristalacetat chemisch dem als Abtreibungspille bezeichneten Mifepriston (Mifegyne®) nahe und habe sich im Tierversuch als gleich potent beim Abbruch von Schwangerschaften erwiesen. Die Europäische Zulassungsbehörde EMA habe sich, so schreibt das arznei-telegramm, nur bei Markteinführung von Ulipristalacetat entschieden, entsprechende Hinweise in Fach- oder Gebrauchsinformationen zu vermeiden, um einen möglichen Missbrauch als Abtreibungspille zu verhindern.

Den Nachteil von LNG, dass es nur für die Zeitspanne von 72 Stunden nach der Verhütungspanne zugelassen ist (Ulipristalacetat bis 120 h), hält das arznei-telegramm nach der Entlassung aus der Verschreibungspflicht für irrelevant, da eine Apotheke mit Notdienst auch am Wochenende immer zu finden sei. Daher empfehle man seitens des arznei-telegramms, wenn rezeptfreie Präparate als „Pille danach“ erhältlich sind, in den ersten 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr ein LNG-Notfallkontrazeptivum vorzuziehen und so früh wie möglich einzunehmen. Ulipristalacetat solle allenfalls dann verwendet werden, wenn bereits vier oder fünf Tage vergangen sind, da für diesen Zeitraum LNG nicht zugelassen ist.


Julia Borsch