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Während zunehmend klarer wird, wann die „Pille danach“ künftig rezeptfrei in der Apotheke zu haben sein wird, gibt es auch bei der Bundesapothekerkammer (BAK) Bewegung: Heute hat sie ihre Handlungsempfehlungen für die rezeptfreie Abgabe von Notfallkontrazeptiva vorgelegt.
Nun haben Apotheken etwas an der Hand, wenn sie ab Mitte März die „Pille danach“ rezeptfrei abgeben müssen. Die zwölfseitige Handlungsempfehlung behandelt die Voraussetzungen für die Abgabe von Levonorgestrel (LNG) und ellaOne® (Ulipristal), gibt allgemeine Hinweise zur Beratung und Abgabe der Notfallkontrazeptiva und zeigt Kriterien für die Grenzen der Selbstmedikation auf. Sie enthält Hinweise zur Abgabe an Minderjährige und hält abschließend eine Checkliste zur Qualitätssicherung der Beratung parat.
Die Empfehlungen sind mit dem Bundesgesundheitsministerium, den (Frauen-)Ärzten und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte abgestimmt. Das Ministerium hatte die verschiedenen Beteiligten zuvor eingeladen, um gemeinsam Kriterien für eine qualitativ hochwertige Beratung in der Apotheke zu entwickeln. Die Handlungsempfehlungen, zwei Anhänge und ein Curriculum für Fortbildungen der Apothekerkammern zur Notfallkontrazeption finden Sie auf der ABDA-Webseite oder hier zum Herunterladen:
Handlungsempfehlung: Rezeptfreie Abgabe von Notfallkontrazeptiva („Pille danach“)
Anhang 1: Notfallkontrazeptiva Levonorgestrel (LNG) und Ulipristalacetat (UPA) im Vergleich
Anhang 2: Informationsquellen zur Notfallkontrazeption
Curriculum: Notfallkontrazeptiva („Pille danach“) in der Selbstmedikation
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