Rezeptfreie „Pille danach“

Grüne für kostenlose Abgabe an junge Frauen

Berlin - 29.01.2015, 09:38 Uhr


Junge Frauen sollten nach Meinung der Grünen die „Pille danach“ weiterhin kostenfrei bekommen können – auch wenn die Rezeptpflicht künftig wegfällt. Mit einem eigenen Gesetzentwurf wollen die Abgeordneten daher erreichen, dass junge Frauen künftig die Wahl haben, ob sie die Notfallkontrazeptiva mit einer ärztlichen Verordnung kostenfrei bzw. gegen Zuzahlung erhalten oder sie als Selbstzahlerinnen ohne Verschreibung direkt in der Apotheke erwerben wollen. Darüber hinaus plädieren sie für die Erstellung einer Entscheidungshilfe – für Apotheker und betroffene Frauen.

Nach der Entscheidung der EU-Kommission, ellaOne® aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, kündigte der Bundesgesundheitsminister an, dies schnellstmöglich in nationales Recht umzusetzen und auch den national zugelassenen Wirkstoff Levonorgestrel verschreibungsfrei zu stellen. „Allerdings ist aufgrund der bisherigen nicht fachlich begründeten Verzögerungen zulasten des Selbstbestimmungsrechts von Frauen in Deutschland das Vertrauen in das Regierungshandeln gering“, konstatieren die Grünen.

Daher jetzt ein eigener Gesetzentwurf. Zur Umsetzung schlagen die Abgeordneten eine Regelung analog der OTC-Regelung (§ 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V) vor, die für ausgewählte nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel ausnahmsweise die Erstattung durch die Krankenversicherung ermöglicht. Damit würde die Kostenübernahme für ausgewählte nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel durch die Krankenversicherung auch für Notfallkontrazeptiva gelten, die als Therapiestandard gelten.

Entscheidungshilfe für mehr Aufklärung

Die Grünen finden außerdem, dass „trotz der Dauer des Verfahrens“ auch viele weitere Fragen noch ungeklärt sind – etwa die, wie die qualifizierte Beratung von Frauen in der Apotheke zu erfolgen hat. Apotheker seien laut der Apothekenbetriebsordnung zwar zur Beratung verpflichtet. Allerdings könnten Kunden dies ablehnen. Mit der Ausnahme eines erkennbaren Arzneimittelmissbrauchs (§ 17 Abs. 8 ApBetrO) gelte für Apotheken eine Abgabepflicht. Um eine nicht notwendige Einnahme der „Pille danach“ aber zu vermeiden, sollte es aus Sicht der Grünen „im Internet und für die Beratung in der Apotheke Entscheidungshilfen“ geben – zur Unterstützung der apothekerlichen Beratung und der informierten Entscheidungsfindung für betroffene Frauen.

Auch zum konkreten Inhalt eines solchen Leitfadens äußern sich die Abgeordneten: Ziel der Beratung in der Apotheke soll es sein, einen nicht erforderlichen Einsatz der „Pille danach“ zu vermeiden. Außerdem sollte er Informationen und Hinweise über die Möglichkeiten der Beratung zum Thema Verhütung enthalten (Gynäkologen oder Institutionen wie pro familia). Für Fälle von Gewalt halten die Grünen Hinweise auf Anlaufstellen zur medizinischen Versorgung, der (anonymen) Beweissicherung und zu den rechtlichen Regelungen einer Anzeige bei der Polizei sowie Angebote der psychosozialen Beratung für sinnvoll.


Juliane Ziegler