Cannabis in der medizinischen Versorgung

Rückendeckung für Drogenbeauftragte

Berlin - 03.02.2015, 15:24 Uhr


Das Interview mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler (CDU), in der „Welt“ hat eine Kettenreaktion ausgelöst: Plötzlich ist von allen Seiten zu hören, dass schwer Kranke künftig ein besserer Zugang zu Medizinalhanf gewährt werden soll. Auch der Bundesgesundheitsminister kündigte an, dass die rechtlichen Bedingungen hierfür in Kürze angepasst werden sollen.

„Wir wollen, dass schwer kranke Menschen, denen nur durch Medizinalhanf geholfen werden kann, gut versorgt werden“, sagte Gröhe. „Deshalb werden wir die rechtlichen Bedingungen, unter denen dies erfolgt, zeitnah anpassen.“ Dazu gehöre zum einen die Frage der Kostenerstattung durch die Krankenkassen in diesen medizinisch begründeten Fällen. Zum anderen gehe es aber auch um die Frage, wie Missbrauch wirksam verhindert werden kann.

Meinungsumschwung in der CSU

Auch in der CSU ist man nunmehr offenbar zum Umdenken bereit. So hat die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, ihr bisheriges striktes Nein zum Cannabis-Konsum für Schwerkranke revidiert. Grundsätzlich sei sie für das Verbot der Cannabis-Einnahme – zur Behandlung von Schmerzpatienten sei dies aber doch überlegenswert. In manchen Fällen sei die Droge geeignet, die Lage der Betroffenen zu verbessern. Ob Cannabis für Schwerkranke zur Kassenleistung gemacht werden sollte, müssten zunächst die Fachgremien bewerten, sagte Hasselfeldt.

SPD: Änderungen längst überfällig

Offen für den Vorstoß der Drogenbeauftragten zeigten sich auch die SPD-Bundestagsabgeordneten Hilde Mattheis und Burkhard Blienert: „Wir begrüßen und unterstützen die längst überfälligen und von uns geforderten Änderungen, die von der Drogenbeauftragten im Bereich Cannabis als Medizin nun in Aussicht gestellt wurden“. Damit werde der Weg hin zu einer sachorientierten und ideologiefreien Debatte ermöglicht.

Dogmatische Verbote sind aus Sicht der SPD-Politiker nicht hilfreich. „Die nun angegangene Öffnung ermöglicht dem Staat, stärker als bisher kontrollierend und präventiv einwirken zu können“, so Mattheis und Blienert in einer gemeinsamen Erklärung. Und: „Cannabis auf Rezept bedeutet, dass betroffene Patienten nicht stigmatisiert werden, jedem unabhängig vom Geldbeutel der Zugang ermöglicht wird und die Qualität der Arznei gewährleistet ist.“


Kirsten Sucker-Sket/dpa