Staatssekretärin Fischbach beim Kooperationsgipfel

Retaxationen wegen Formfehlern sollten abgeschafft werden

München - 04.02.2015, 19:15 Uhr


Der Ärger der Apotheken über Retaxationen wegen Formfehlern ist beim Bundesgesundheitsminister angekommen. Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, zeigte Verständnis für die Apotheker, „wir wollen, dass das abgeschafft wird.“ Die Selbstverwaltung solle nun prüfen, wie das zu regeln sei. Allerdings werde ihr Ministerium genau beobachten, ob die Selbstverwaltung zu einer Lösung kommt, sagte sie auf dem Kooperationsgipfel des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen.

In ihrem Überblick über die gesundheitspolitischen Herausforderungen der 18. Legislaturperiode ging sie auf weitere Punkte des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) ein. So wolle man die Patientenorientierung stärken und die sektorenübergreifende Versorgung. Mit dem Gesetz sollen zudem Ärztenetze und Versorgungszentren gefördert werden: „Die medizinische Versorgung darf keine Frage des Wohnorts sein“, so Fischbach.

Dazu gehöre beispielsweise eine Verbesserung des  Krankenhausentlassmanagements, um keine Lücken in der Versorgung des Patienten beim Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Versorgung entstehen zu lassen. Aber weiterhin sollen die Versicherten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden,  ihre Arzneimittel grundsätzlich aus der öffentlichen Apotheke beziehen.

Mit dem GKV-VSG wird zudem der Kassenabschlag auf 1,77 Euro eingefroren werden, worauf sich bereits GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband verständigt hatten. Was das Apothekenhonorar betrifft, so hielt sich Fischbach bedeckt. Sie ließ offen, ob und wie ihr Ministerium dieses Thema aufgreifen werde.

Prinzipiell wolle man das Gesundheitssystem nicht neu erfinden, sondern die Gesundheitsversorgung zukunftsfest machen und bewährte Strukturen erhalten. Fischbach nannte in diesem Zusammenhang die inhabergeführte Apotheke, die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und die Apothekenpflicht. 

Prävention: Auch Apotheker können großen Beitrag leisten

Die Staatssekretärin sprach auch das Präventionsgesetz an, das auf den Weg gebracht worden sei. Krankenkassen sollen in Abstimmung mit anderen Verantwortlichen Strategien für zielgerichtete und abgestimmte Gesundheitsförderung entwickeln und umsetzen. Außerdem soll die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden. Aber auch Apotheken könnten einen großen Beitrag zur Prävention leisten, so Fischbach. „Wir werden das Gesetz nicht bis zum Ende der Legislaturperiode schaffen“, schränkte die Staatssekretärin ein, aber ein Anfang sei gemacht.

Froh sei sie darüber, dass nun auch das eHealth-Gesetz auf den Weg gebracht worden sei, „sonst werden wird hier von anderen überholt“. Als erste konkrete Maßnahme sollen Patienten mit mehr als fünf Arzneimittel ab Oktober 2016 einen Medikationsplan erhalten, „leider zunächst in Papierform“. Dennoch, Ärzte- und Apothekerverbände werden sich über Inhalte, Struktur und Verfahren zur Fortschreibung des Plans, der Voraussetzung für ein Medikationsmanagement sei, einigen müssen. Weitere Maßnahmen werden hier folgen, sobald die Telematikinfrastruktur aufgebaut ist.

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Pflegebedürftigkeit steigen. Das Pflegestärkungsgesetz soll daher die Versorgung verbessern mit Leistungen für diejenigen, die zu Hause gepflegt werden, und für diejenigen, die pflegen. Man wolle Pflegevorsorgefonds aufbauen. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem sollen ab 2017 umgesetzt werden. Auch die Palliativmedizin und die Hospizbewegung soll unterstützt werden.

Zur aktuellen Freigabe  der „Pille danach“ merkte Fischbach an, dass dem Ministerium daran gelegen sei, die Entlassung der Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht rasch umzusetzen. Nach dem Stand der Dinge dürfte das Gesetz Mitte März verabschiedet sein, so dass beide Präparate dann ohne Rezept in Apotheken erhältlich sein dürften, so Fischbach.


Peter Ditzel


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