- DAZ.online
- News
- NEM mit DMBA nicht ...
Amt für Verbraucherschutz informiert
NEM mit DMBA nicht verkehrsfähig
Nahrungsergänzungsmittel (NEM), die 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) enthalten, können unerwünschte Nebenwirkungen haben und dürfen daher nicht verkauft werden. Darauf weist aktuell das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hin. Die Überwachungsbehörden nahmen im vergangenen Jahr ein DMBA-haltiges NEM vom Markt. Weil aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass Produkte mit DMBA-Zusatz im Internet erhältlich sind, rät das BVL von ihrem Kauf ab.
Verbraucher in den Niederlanden berichteten im Oktober 2014 von unerwünschten Wirkungen nach der Einnahme eines NEM. Sie klagten über Unruhe, Bewegungsdrang und erhöhte Fokussiertheit. Untersuchungen ergaben, dass das aus Kanada stammende Mittel DMBA enthielt. In einer europäischen Schnellwarnmeldung (RASFF) meldeten die Niederlande die Verwendung der nicht autorisierten Substanz. Das entsprechende NEM, das in mehreren Ländern der EU vertrieben wurde – auch in Deutschland – wurde vom Markt genommen.
DMBA ist eine synthetische Substanz, der eine stimulierende Wirkung zugeschrieben wird, ähnlich dem strukturell verwandten 1,3-Dimethylamylamin (DMAA). Einige Hersteller in den Vereinigten Staaten setzen sie NEM zur Leistungssteigerung beim Sport, der Unterstützung bei der Gewichtsabnahme oder der Verbesserung der mentalen Leistungsfähigkeit zu. Laut BVL sind Synonyme und Verkaufsnamen für DMBA: AMP, 2-Amino-4-methylpentan, Pentergy, 4-Methyl-2-pentanamin, 4-AMP und nor-DMAA. Häufig ist die Verwendung des entsprechenden Salzes der Citronensäure angegeben (z.B. „AMP citrate“).
Die Substanz ist bislang nicht als Zutat in Lebensmitteln bekannt und nicht als Zutat in NEM aufgetreten, führt das Bundesamt weiter aus. Seine Wirkung und Sicherheit wurde laut Wissenschaftlern der Harvard Medical School bisher nicht in klinischen Studien untersucht. Aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit zu DMAA sei allerdings anzunehmen, dass DMBA ebenfalls pharmakologische Wirkungen zeige und dadurch mit entsprechenden Risiken behaftet sei – dies legten auch die in den Niederlanden gemeldeten unerwünschten Wirkungen nahe.
Berlin - 05.02.2015, 14:34 Uhr