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Bundesrat
GKV-VSG und Präventionsgesetz: Länder kompromissbereit
Der Bundesrat hat im ersten Durchgang seiner Beratungen zu den von der Bundesregierung vorlegten Entwürfen zum Präventionsgesetz und zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) grundsätzlich Zustimmung signalisiert. Beim GKV-VSG bekräftige die Länderkammer in der Abstimmung der Änderungsanträge seine Ansicht, dass das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Nach dem Votum des Bundesrates befasst sich zunächst der Bundestag mit den Gesetzesvorlagen. Dann folgt eine zweite Beratung in der Länderkammer mit abschließender Schlussabstimmung. Mit Blick auf das Präventionsgesetz zeigte sich die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU), zuversichtlich, dass nach mehreren gescheiterten Anläufen jetzt ein Präventionsgesetz verbschiedet werden könne. Die Bundesregierung werde die Änderungsanträge der Länder diskutieren und „zu einem Ergebnis kommen“.
Nicht aufgegriffen wurde von den Ländern die ABDA-Forderung, die Überprüfung des Impfstatus der Bevölkerung als honorierte Leistung durch die Apotheker zu übernehmen. Außerdem hatte die ABDA vorgeschlagen, dass Apotheker im Rahmen der Diabetes-Prävention Risiko- und Bluttests durchführen sollten.
Zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz meldete der Bundesrat zahlreiche Änderungswünsche an. Korrekturen fordert die Länderkammer unter anderem beim Entlassmanagement und bei der Arzneimittelzulassung. Die Länder sorgen sich um Neuentwicklungen von Antibiotika. Auf Zustimmung stößt im Bundesrat allerdings die Festschreibung des Kassenabschlages auf 1,77 Euro.
Berlin - 06.02.2015, 16:10 Uhr