MVDA zum E-Health-Gesetz

Medikationsplan gemeinsam erstellen

16.03.2015, 12:25 Uhr

Beim Medikationsplan sieht der MVDA noch Änderungsbedarf (Foto: Photographee/Fotolia).

Beim Medikationsplan sieht der MVDA noch Änderungsbedarf (Foto: Photographee/Fotolia).


Berlin - Die Apotheker Wolfgang Simons und Ulrich Ströh, Präsident und Vizepräsident des Marketing Vereins Deutscher Apotheken (MVDA e.V.), sind mit dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das „e-Health-Gesetz“ nicht einverstanden. In einem aktuellen „Präsidentenbrief“ an ihre Vereinsmitglieder kritisieren sie die Rolle, die den Apothekern als Arzneimittelspezialisten im Zusammenhang mit dem Medikationsplan zuteilwerden soll. Sie reiche „kaum zum Statisten. Das können und wollen wir nicht akzeptieren!“

Die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu steigern, sei die zukünftige Aufgabe der Apotheker, betonen Simons und Ströh in ihrem Brief. Doch bevor zugehörige Bemühungen greifen könnten, drohe „ein vom Gesetzgeber induzierter ‚Knock-out‘“. Nach dem Gesetzentwurf kommt dem Hausarzt eine zentrale Rolle bei der Erstellung und Aushändigung des Medikationsplans zu, auf den ab Herbst nächsten Jahres Patienten mit mehr als fünf verordneten Arzneimitteln einen Anspruch haben sollen. Inhalt und Struktur des Medikationsplans sowie ein Verfahren zu dessen Fortschreibung sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband miteinander konkretisieren.  

Der MVDA unterstützt ausdrücklich die ABDA, die betont hat, dass die Erstellung eines validen, patientenindividuellen Medikationsplans sowohl das Vorliegen möglichst umfassender Medikationsdaten als auch die Durchführung einer Medikationsanalyse voraussetze. Was die Erstellung des Medikationsplans betrifft, sind die MVDA-Chefs einverstanden, dass Ärzte diesen veranlassen und dabei in ihrer Therapiehoheit nicht begrenzt werden. Allerdings: Die Apotheken müssten bei seiner Erarbeitung frühzeitig – „und zwar nicht als bloße Statisten“ – hinzugezogen werden. Hier müsse der Gesetzgeber entsprechend nachbessern. Denn nur gemeinsam könne die Erstellung eines Medikationsplans und das daran anschließende Medikationsmanagement erfolgreich umgesetzt werden. Überdies: In den weiteren Verhandlungen von Ärzten, Apothekern und GKV-Spitzenverband müsse auch der Arbeitsprozess definiert und dafür gesorgt werden, dass die vorgesehene Vergütung unter den Beteiligten gerecht verteilt wird. Und zwar gemäß der anfallenden Arbeitslast.

Zuletzt fordern Simons und Ströh die MVDA-Mitglieder auf, ihre Meinung in dieser Angelegenheit mithilfe eines Fragebogens kundzutun. Vier Fragen gilt es zu beantworten. Das Ergebnis dieser Umfrage will der Verein sodann publik machen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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