- DAZ.online
- News
- Politik
- AOK: Regelwerk nur für ...
Berlin - Für den Mittwoch der kommenden Woche hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die relevanten Verbände zur Anhörung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) gebeten. Vorab leiten die Verbände dem Gesundheitsausschuss ihre schriftlichen Stellungnahmen zu. Darin hat sich der AOK-Bundesverband unter anderem mit der im GKV-VSG vorgesehenen Regelung zum Thema Retaxationen befasst: Die AOK sehen keine Notwendigkeit für einen bundeseinheitlichen Retax-Katalog.
Der Gesetzgeber wolle Apothekerinnen und Apotheker damit vor unsachgemäßen Retaxationen schützen, schreibt der AOK-Bundesverband. Den Vertragspartnern des Rahmenvertrags werde eine Frist zur Vereinbarung von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Regelung gesetzt. Ausgangspunkt für diese Regelung seien Diskussionen zur Vollabsetzung leichterer formaler Abrechnungsfehler von Apotheken bei der Rezeptbelieferung gewesen. „Der gesetzliche Vorschlag geht jedoch in der Sache zu weit“, kritisiert der AOK-Bundesverband.
Die bisherigen Versuche von Kassen und Apothekern, eine bundeseinheitliche Lösung bzw. einen Katalog an (Null-) Retaxationsgründen mit dazugehörigen Sanktionsmechanismen zu erstellen, seien „konfliktbeladen und ergebnislos geblieben“. Es lägen jedoch bereits regionale Vereinbarungen nach § 129 Abs. 5 SGB V vor bzw. „es laufen regionale Abstimmungen der Vertragspartner, welche sich dieses Themas annehmen“. „Letzterer Lösung ist allein schon aufgrund des geforderten Detailgrades grundsätzlich der Vorzug zu geben, denn hier erarbeiten die regionalen Vertragspartner vor dem Hintergrund ihres bestehenden detaillierten Regelwerks gemeinsame Lösungen“, so der AOK-Bundesverband.
Die vorgeschlagene Neuregelung sehe zudem eine umfassende Kategorisierung auch von Fällen für Rechnungsteilkürzungen vor. „Dies dürfte noch weitaus stärker als die Vollabsetzung umstritten sein und eine Lösung – erst recht eine bundeseinheitlich geltende – erschweren“, kritisieren die Allgemeinen Ortskrankenkassen und fürchten, dass die vorgesehene Fristensetzung zur Umsetzung den „Konflikt eher eskalieren“ lasse und nicht zur inhaltlichen Befriedung führen werde.
Da auf Landesebene bereits Regelungen getroffen worden seien (NRW, Hamburg) und bereits jetzt umfangreiche Festlegungen zum Umgang mit nicht ordnungsgemäßen bzw. fehlerhafteten Rezepten und Vermeidung von Retaxationen und Fehlern bei der Abgabe durch den Apotheker bestünden, „ist die vom Gesetzgeber hier vorgesehene Regelung auf Bundesebene nicht notwendig“. Als Kompromiss schlägt der AOK-Bundesverband vor, den geplanten Retax-Katalog auf Vollabsetzungen zu beschränken.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.