Hilfsmittelversorgung

BVMed: Ausschreibungen ungeeignet

20.03.2015, 13:20 Uhr

Homecare-Unternehmen wollen mehr Betätigungsmöglichkeiten erschließen. (Foto: BVmed)

Homecare-Unternehmen wollen mehr Betätigungsmöglichkeiten erschließen. (Foto: BVmed)


Berlin – Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert Verbesserungen in der Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln. Die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen führe in vielen Bereichen zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgungsqualität der Patienten, einer Aushöhlung des Sachleistungsprinzips sowie zu einer Gefährdung der mittelständischen Versorgungsstruktur der Leistungserbringer. Überdies spricht sich der Verband dafür aus, die im Entwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) vorgesehenen Regelungen zum Entlassmanagement zugunsten von Homecare-Unternehmen zu erweitern.

„Wir brauchen keinen aggressiven Beitragswettbewerb der Krankenkassen, sondern einen Wettbewerb um die besten Versorgungskonzepte. Wir brauchen eine patientenindividuelle Versorgung statt Ausschreibungen und Pauschalen", sagte der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan auf der Mitgliederversammlung des Verbandes in Berlin. Ausschreibungen, beispielsweise bei ableitenden Inkontinenzhilfen, Hilfsmitteln gegen Dekubitus oder Rollstühlen, hätten zu Verlusten bei der Produktqualität geführt. Aber auch die Dienstleistungsqualität habe sich dadurch verschlechtert. Erste Vertragsoption der Krankenkassen sollten daher Verhandlungsverträge mit den Leistungserbringern sein. Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich seien dagegen aufgrund der bisherigen Erfahrungen ungeeignet.

Homecare-Branche will am Entlassmanagement teilhaben

Sorgen bereitet dem BVMed auch das Thema Entlassmanagement. Der Entwurf des GKV-VSG sieht eine Stärkung des Entlassmanagements vor. Es soll Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt einen besseren Übergang in den häuslichen Bereich ermöglichen. Die bisherigen Regelungen wurden nach Auffassung der Regierungskoalition noch nicht so umgesetzt, dass Leistungslücken wirkungsvoll geschlossen werden konnten. Auch wenn die Kompetenzen der Krankenhäuser nun erweitert werden sollen: Grundsätzlich soll es Aufgabe der Vertragsärzte bleiben, die ambulante Versorgung nach der Entlassung sicherzustellen. Der BVmed plädiert hingegen dafür, dass neben ärztlichen Leistungserbringern auch ambulante Versorger einbezogen werden. Dabei geht es dem Verband insbesondere um Homecare-Unternehmen, die bei der Versorgung von Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln eine wichtige Rolle spielten.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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