Apothekerkammer des Saarlandes

Neue Aufgaben lassen auf sich warten

20.03.2015, 09:45 Uhr

Im Saarland übernimmt bald die Apothekerkammer die Apothekenaufsicht. (Bild: Tatiana/Fotolia.com)

Im Saarland übernimmt bald die Apothekerkammer die Apothekenaufsicht. (Bild: Tatiana/Fotolia.com)


Berlin - Im Saarland wird in diesem Jahr die Apothekerkammer staatliche Aufgaben der Apothekenüberwachung übernehmen. Der Zeitpunkt verschiebt sich zwar immer weiter nach hinten. In einem aktuellen Rundschreiben weist die Kammer aber schon einmal auf bevorstehende Änderungen hin. So wird die Regelbesichtigung künftig etwa zwei Wochen zuvor angekündigt. Dies soll den Apotheken ausreichend Zeit geben, sich vorzubereiten.

Der Zeitpunkt für den Zuständigkeitswechsel ist schon wieder nach hinten gerückt. Angedacht war zunächst der 1. Januar 2015, später war vom 1. Februar die Rede, im Kammerrundschreiben vom 13. März hieß es, die Übertragung werde „wahrscheinlich ‚erst‘ zum 1. April 2015“ erfolgen. Das saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erklärte gegenüber DAZ.online allerdings, die Verordnung zur Übertragung von Überwachungsaufgaben im Arzneimittelbereich auf die Apothekerkammer des Saarlandes werde aller Voraussicht nach zum 1. Mai 2015 spätestens aber zum 1. Juni 2015 in Kraft treten.

Mag auch noch nicht klar sein, wann die neuen Aufgaben starten werden: In ihrem Rundschreiben hebt die Kammer vor allem die künftige Ankündigung von Regelbesichtigungen hervor. Sie ermögliche es den Apothekerinnen und Apothekern, sich vorzubereiten und alle Unterlagen bereit zu halten. „Im Umkehrschluss muss natürlich erwartet werden, dass sich die jeweilige Apotheke im revisionsfähigen Zustand befindet“. Und das nicht zuletzt im eigenen Interesse. Denn leider, so heißt es weiter, habe die Gebührenhöhe unter anderem für die Regelbesichtigung angehoben werden müssen. Mit 375 Euro schlägt diese nun zu Buche – vorausgesetzt, sie ist innerhalb von zwei Stunden zu erledigen. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 150 Euro berechnet.

Über das Für und Wider einer solchen Ankündigung sei im Vorfeld intensiv diskutiert worden. Letztendlich sei das Argument der größtmöglichen Transparenz ausschlaggebend gewesen. Zumal neben der Regelbesichtigung auch noch das Instrument einer Schwerpunkt bzw. Nachbesichtigung zur Verfügung stehe. Diese können unangekündigt erfolgen, falls Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Apotheke nicht ordnungsgemäß geführt wird.

Zu den weiteren Aufgaben der Kammer wird es künftig beispielsweise zählen, Versandhandels- und Großhandelserlaubnisse zu erteilen sowie Rezeptsammelstellen und Heimversorgungsveträge zu genehmigen.

Im Hinblick auf ihre bevorstehenden Aufsichtsaufgaben hat die Kammer bereits eine Webseite eingerichtet, in der sich vielfältige Informationen und Checklisten rund um das Thema Apothekenüberwachung finden: www.apothekeninfo-saar.de.

 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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