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GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Versandapotheken schielen auf Innovationsfonds
Berlin – Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz mit dem Ziel, die qualitative, hochwertige und vor allem flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen findet die volle Unterstützung des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA). Besonders den dort verankerten Innovationsfonds findet der Verband interessant – hier böten Arzneimittelversandhändler bereits einige Maßnahmen, die aus BVDVA-Sicht eine Förderung verdienten.
Nächste Woche Mittwoch findet die öffentliche Anhörung zum GKV-VSG im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. Der BVDVA steht zwar nicht auf der Liste der der geladenen Sachverständigen. Eine Stellungnahme hat der Verband dennoch eingereicht.
Darin greift er das konkrete Ziel heraus, Innovationen in der Versorgung und die Versorgungsforschung durch die Schaffung eines dafür vorgesehenen Fonds verstärkt zu fördern. „Hier bieten die Arzneimittelversandhändler bereits heute eine Reihe von Maßnahmen zum Nutzen der Patienten an, die es weiter auszubauen gilt“, heißt es in der Stellungnahme.
An erster Stelle nennt der BVDVA das geplante elektronische Rezept. „An diesem international bereits weit vorangetriebenen und erprobten Konzept, kommt auch Deutschland nicht vorbei“. Ein weiterer Punkt sei der elektronische Medikationsplan, der mit seinen auch mobilen Anwendungsmöglichkeiten einen „Meilenstein“ in der Versorgung und Arzneimitteltherapiesicherheit darstelle.
Versandapotheken, so schreibt der BVDVA-Vorsitzende Christian Buse in der Stellungnahme weiter, seien „Garanten für innovative Vertriebswege und Beratungsverfahren“. Insbesondere mobile Anwendungen kämen den Patienten und Kunden sehr zugute. Die Innovationsforschung sollte daher den Bereich Telemedizin und internetbasierte Beratungs- und Vertriebslösungen besonders fördern – zum Wohle der Patienten.
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