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Berlin - Innerhalb von sechs Monaten nach in Kraft treten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) sollen Apotheker und Krankenkassen Lösungen zur Vermeidung von Nullretaxationen bei Formfehlern finden. Am Verhandlungstisch sitzen werden der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SpiBu). Doch die Datenlage über das Retax-Geschehen ist dünn. DAV und GKV-SpiBu verfügen weder über konkrete Zahlen über Retax-Häufigkeit noch über die wesentlichen Retax-Gründe.
Auf Anfrage begrüßte ein DAV-Sprecher erneut die im GKV-VSG vorgesehene Regelung mit Verweis auf die ABDA-Stellungnahme vom 23. März. Darin heißt es: „Wir begrüßen insbesondere auch, dass durch die Änderung in § 129 Absatz 4 SGB V unsachgemäße Retaxationen der Krankenkassen ‚auf null‘ durch die Partner der Selbstverwaltung im Rahmenvertrag regulatorisch ausgeschlossen werden sollen.“ Auf eine solide Datenbasis zurückgreifen kann der DAV in den Verhandlungen nach eigenen Aussagen aber nicht.
„Der DAV führt keine ‚Jahresstatistik‘ über Retaxationen, zumal auch nicht alle Einzelfälle von den Apothekern an ihre LAVn oder von den LAVn an den DAV gemeldet werden“, so ein DAV-Sprecher. Die Verhandlungskommission des DAV, zu der auch und gerade Vertreter aus den LAVn gehören, sei jedoch „in ausreichendem Maße über etwaige Retaxationen der Krankenkassen informiert“. Dazu gehörten qualitative und quantitative Fakten. Über welche qualitativen und quantitativen Fakte der DAV verfügt, wurde nicht verraten. „Für die anstehenden Verhandlungen zum Rahmenvertrag mit dem GKV-Spibu ist der DAV deshalb angemessen vorbereitet“, gibt sich der DAV-Sprecher zuversichtlich.
Auch beim GKV-Spitzenverband sieht die Datenlage nicht besser aus. „Da Retaxationen in der Verantwortung der einzelnen Krankenkasse liegen, können wir leider nicht mit einer solchen Übersicht/Statistik dienen“, teilte GKV-SpiBu-Sprecher Florian Lanz mit.
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