Flugzeug-Katastrophe

Diskussion um Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht

30.03.2015, 13:30 Uhr

Die Flugzeug-Katastrophe hat die Diskussion um eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht angeregt. (Foto: Monika Wisniewska/Fotolia)

Die Flugzeug-Katastrophe hat die Diskussion um eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht angeregt. (Foto: Monika Wisniewska/Fotolia)


Berlin – Sollte die ärztliche Schweigepflicht für Angehörige sensibler Berufsgruppen gelockert werden? Die Diskussion über diese Frage gewinnt vor dem Hintergrund der Germanwings-Katastrophe an Fahrt. Der CDU-Verkehrsexperte Dirk Fischer forderte eine Lockerung der Schweigepflicht für sensible Berufe: „Piloten müssen zu Ärzten gehen, die vom Arbeitgeber vorgegeben werden. Diese Ärzte müssen gegenüber dem Arbeitgeber und dem Luftfahrtbundesamt von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden sein“, sagte Fischer der „Rheinischen Post“.

Der Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek (CDU) schlug eine Expertenkommission vor, die die Frage klären solle, wie mit ärztlichen Diagnosen bei Menschen in besonders verantwortungsvollen Berufen wie Piloten umzugehen sei. Der 27 Jahre alte Copilot des Germanwings-Unglücksfluges 4U 9525 soll seinem Arbeitgeber nach Erkenntnissen der Ermittler eine Erkrankung verheimlicht haben. Für den Tag des Absturzes in Südfrankreich war er krankgeschrieben.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach betonte, wenn Leib und Leben anderer Menschen gefährdet seien, sei „der Arzt verpflichtet, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters zu informieren“. Diese gelte ganz besonders im Fall psychischer Erkrankungen und einer möglichen Selbstmordgefahr. Dem widersprach Hans-Werner Teichmüller, Präsident des Deutschen Fliegerarztverbandes: „Dem Arbeitgeber dürfen wir gar nichts mitteilen. Da haben wir gar keine Berechtigung zu.“ In diesem Fall hätte der Arzt lediglich das Luftfahrtbundesamt informieren dürfen.

BÄK warnt vor vorschnellen Entscheidungen

Bei der Bundesärztekammer warnt man davor, durch den schrecklichen Flugzeugabsturz vorschnelle politische und rechtliche Entscheidungen zu treffen. Die ärztliche Schweigepflicht sei ein hohes Gut und für alle Bürger in Deutschland ein Menschenrecht. Nach dem Berufsrecht der Ärztekammern hätten Ärzte auch über den Tod des Patienten hinaus zu schweigen. Auskunft dürften sie nur dann geben, wenn sie von der Schweigepflicht entbunden worden seien oder soweit die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes vor schweren Schäden erforderlich sei – und wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahrensituation gebe.


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