Korruption im Gesundheitswesen

Transparency begrüßt Gesetzentwurf

10.04.2015, 12:55 Uhr

Lieber nicht: Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wird künftig geahndet. (Foto: Halfpoint/Fotolia)

Lieber nicht: Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wird künftig geahndet. (Foto: Halfpoint/Fotolia)


Berlin - Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Einführung des Straftatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen trifft bei der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland auf Zustimmung. „Die seit Jahren bestehende Gesetzeslücke erschwert in nicht hinnehmbarer Weise den Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen“, betont Transparency. Im Detail hat die Organisation aber noch Änderungsvorschläge.

Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen. Doch eine Strafverfolgung ist nur in engen Grenzen möglich, insbesondere sind selbstständige Heilberufler bislang nicht von den bestehenden strafrechlichen Normen der Bestechung und Bestechlichkeit erfasst, wie der Bundesgerichtshof vor einiger Zeit konstatierte.

Dies ist der Ausgangspunkt für den Gesetzentwurf aus dem Justizministerium. Künftig soll es daher einen gesonderten Straftatbestand für Korruption im Gesundheitswesen geben. Vorgesehen ist, alle Heilberufe in die neue Norm einzubeziehen, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. Bis zum heutigen Freitag sind verschiede betroffene Verbände aufgefordert, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abzugeben.

Transparency begrüßt in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf des Justizministeriums – anders als ein parallel eingebrachter Vorschlag aus Bayern – nicht nur die verkammerten Heilberufe erfasst. Laut Begründung sollen auch nicht-akademische Gesundheitsfachberufe unter die Norm fallen. Hier hält die Antikorruptionsorganisation es für besser, dies ausdrücklich in den Gesetzestext zu schreiben.

Alle Vertragspartner der GKV einbeziehen

Die Organisation betont ferner, dass alle Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen öffentlich-rechtliche Pflichten erfüllen, soweit sie über den Einsatz der ihnen anvertrauten Finanzen der Solidargemeinschaft verfügen. Dazu gehörten nicht nur die Angehörigen der klassischen Gesundheitsberufe. Transparency hält es für erforderlich, dass für diese Vertragspartner über die neu geplanten Regelungen hinaus auch die für Amtsträger geltenden Korruptionsstraftatbestände (§§ 331 ff. StGB) als „lex specialis“ anwendbar sind. Das wäre dadurch zu erreichen, dass GKV-Vertragspartner bei Vertragsschluss bzw. bei ihrer Zulassung durch die jeweils zuständigen öffentlich rechtlichen Stellen der Selbstverwaltung förmlich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet werden müssen, sodass sie „besonders Verpflichtete“ im Sinne des Strafgesetzbuches werden.

Offizial- statt Antragsdelikt

Transparency fordert weiterhin, den neuen Straftatbestand als Offizialdelikt auszugestalten – im Entwurf ist derzeit vorgesehen, dass die Strafverfolgungsbehörden nur auf Antrag tätig werden. „Alle Fälle müssen von speziell geschulten Strafermittlungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Berufsorganisationen in öffentlichem Interesse aufgedeckt und konsequent bestraft werden“, fordert Wolfgang Wodarg, Arzt, früherer SPD-Bundestagsabgeordneter und Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.